Beschlussvorschlag:
Für die Grundstücke der Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg GmbH, Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstücke 367 und 368 (Pletschmühlenstraße) in der Ortschaft Orsbeck ist im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufzustellen mit der Zielsetzung, in diesem Bereich Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) sind durchzuführen.
Der Bebauungsplan erhält die Nr. 95 „Pletschmühlenstraße“ in der Ortschaft Orsbeck; dieser Bebauungsplan soll die Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
-qualifizierter Bebauungsplan- enthalten.
Die derzeit im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg dargestellte Fläche für Landwirtschaft ist künftig als Wohnbaufläche darzustellen und im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes analog § 13 a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) anzupassen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 10.10.2019 beantragt die Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg GmbH für die in deren Eigentum befindlichen Grundstücke Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstücke 367 und 368 (groß insgesamt: 8.038,00 qm) die Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).
Mit der jetzt angedachten Vorgehensweise erfolgt eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung im Bereich der Pletschmühlenstraße in der Ortschaft Orsbeck.
Das jetzt angestrebte Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) beinhaltet die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes kann nur noch bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
- Antrag der Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg GmbH vom 10.10.2019
- Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Pletschmühlenstraße“ in der Ortschaft Orsbeck