Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) für die Grundstücke der Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg GmbH, Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstücke 367 und 368 (Pletschmühlenstraße)
Vorlage
BV/FB6/116/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für die Grundstücke der Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg GmbH, Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstücke 367 und 368 (Pletschmühlenstraße) in der Ortschaft Orsbeck ist im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufzustellen mit der Zielsetzung, in diesem Bereich Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen.

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) sind durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Nr. 95 „Pletschmühlenstraße“ in der Ortschaft Orsbeck; dieser Bebauungsplan soll die Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

-qualifizierter Bebauungsplan- enthalten.

 

 

Die derzeit im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg dargestellte Fläche für Landwirtschaft ist künftig als Wohnbaufläche darzustellen und im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes analog § 13 a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) anzupassen.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.10.2019 beantragt die Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg GmbH für die in deren Eigentum befindlichen Grundstücke Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstücke 367 und 368  (groß insgesamt: 8.038,00 qm) die Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

 

Mit der jetzt angedachten Vorgehensweise erfolgt eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung im Bereich der Pletschmühlenstraße in der Ortschaft Orsbeck.

 

Das jetzt angestrebte Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) beinhaltet die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes kann nur noch bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

  1. Antrag der Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg GmbH vom 10.10.2019
  2. Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Pletschmühlenstraße“ in der Ortschaft Orsbeck