hier: Stadtverordnete Ute Meiborg
Beschlussvorschlag:
Gem. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt
Wassenberg wird in den bestehenden 10 Ratsausschüssen Stadtverordnete Ute
Meiborg, die dem jeweiligen Ausschuss nicht bereits als Mitglied bzw. stv.
Mitglied angehört, in alphabethischer Reihenfolge als Vertreterin im
Verhinderungsfalle des persönlichen Vertreters/der persönlichen Vertreterin gewählt.
Sachverhalt:
Frau Ute Meiborg ist seit 01.01.2011 Mitglied des Rates der Stadt Wassenberg.
Unter Berücksichtigung der Ersatzwahlen gem. des vorstehenden Tagesordnungspunktes ist die Regelung des § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg zu berücksichtigen.
Danach können persönliche Vertreter gewählt werden.
Ist der gewählte Vertreter verhindert, so ist dessen Fraktion oder Gruppe
berechtigt, den Vertreter aus ihren Stadtverordneten in alphabetischer
Reihenfolge zu stellen, wenn dieser vom
Rat als Vertreter in den Ausschuss gewählt ist.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |