Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag erfolgt in dieser Vorlage zu dem jeweiligen Einzelpunkt.
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 30.08.2019 mit den Ziffern 1 – 10 gekennzeichnete Maßnahmen, deren kurz- und mittelfristige Realisierung vorgeschlagen wird.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zur Begründung des Antrags auf den beiliegenden Schriftsatz (Anlage 1) der antragstellenden Fraktion verwiesen.
Nachstehend werden nunmehr die Einzelpunkte bzw. Maßnahmen aufgelistet, ergänzt um die Stellungnahme der Verwaltung und den Beschlussvorschlag im Einzelfall.
1. Die Stadt Wassenberg
beschließt bis 2030 CO2-freie Kommune zu werden.
Im beschlossenen Klimaschutzkonzept aus dem Jahre 2015 ist es das Ziel bis zum Jahre 2030 den CO2-Ausstoß um ca. 22 % gegenüber dem Jahre 2013 zu reduzieren; je nach Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen könnte auch eine Reduzierung bis zu 50 % erreicht werden.
Berücksichtigt man, dass neben den bereits vorhandenen PV-Anlagen im
Stadtgebiet zusätzlich im Zusammenhang
mit dem geplanten Bau von
Windenergieanlagen zusätzlich eine PV-Anlage auf der Deponie geplant
ist, dann würde bei Realisierung dieser Maßnahmen ein Energieertrag von mehr
als 60.000 MWh erzielt werden, was der Versorgung von mehr als 20.000
Haushalten (die Stadt verfügt über
insgesamt ca. 7.600 Haushalte) entspricht; gleichzeitig werden dabei jährlich
ca. 45.000 t CO2 eingespart.
Nach Umsetzung der vorgenannten
Maßnahmen kann die CO2-Bilanz neu ermittelt werden. Dazu wäre jedoch eine
Auftragsvergabe in einem Volumen von brutto rd. 15.000,00 € erforderlich; dies macht
aus Sicht der Verwaltung allerdings erst dann Sinn, wenn die B 221 n mindestens
2 Jahre in Betrieb ist und die vorstehend genannten Anlagen mindestens 1 Jahr
in Betrieb sind.
Je nach ermitteltem Ergebnis können die definierten Ziele zum CO2-Ausstoß neu definiert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Stadt Wassenberg arbeitet daran, sich mit einer eigenen
Energieversorgung durch die erneuerbaren Energien Wind, Solar und Biogas
unabhängig zu machen von fossilen Energieträgern
Der Aufbau einer eigenen Energieversorgung zählt nicht zu den Kernaufgaben der Stadt. Auch zur Minimierung von Haushaltsrisiken hat die Stadt deshalb vor rd. 10 Jahren bereits mit strategischen Partnern in der Rechtsform einer GmbH die Biogasanlage aufgebaut und bis heute erfolgreich betrieben. Dass dies kein Selbstläufer ist und auch erhebliche finanzielle Risiken bei einem derartigen Unternehmen eintreten können, belegen die Bilanzen verschiedener Betreiber von Biogasanlagen am Niederrhein.
Parallel dazu hat die Verwaltung bei anstehenden Konzessionsvergaben an Versorgungsunternehmen erstmalig den Schwerpunkt auf zeitgleiche Laufzeiten (2034) dieser Verträge gelegt, um dann gezielt mit strategischen Partnern definierte Ziele in diesen Bereichen realisieren zu können.
Aber auch derzeit wirkt die Stadt bereits über ihre unmittelbare Beteiligung an der KWH GmbH und damit über die mittelbare Beteiligung an der NEW Holding mit, dass eine Vielzahl von Zielen in diesem Bereich erneuerbarer Energien gemeinsam mit Partnern mit dem entsprechenden Know-how erreicht werden konnten bzw. weiterverfolgt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
3. Die Stadt Wassenberg
fördert innovative Projekte der Stromspeicherung.
Zu
dieser allgemeinen Forderung wird ausgeführt, dass es gilt, vorrangig die
überregionalen Fördermöglichkeiten von Bund, Land und NRW-Bank u. a. zu nutzen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
4. Die Stadt Wassenberg
unterstützt Bürgerenergieanlagen und wirbt für diese.
Dies ist keine vorrangige Aufgabe der Stadt. Initiativen sollten -wie
in anderen Kommunen- von Bürgern und/oder Bürgergruppen in Zusammenarbeit mit
Banken ausgehen.
Beschlussvorschlag:
Sollten sich Bürgerinitiativen
finden, wird die Stadt Wassenberg diese unterstützen und nach Prüfung evtl.
sich auch beteiligen; im übrigen wird
dieser Antrag abgelehnt.
5. Die Stadt Wassenberg treibt den Anschluss ans Fernwärmenetz voran
und bewirbt -wo möglich- effiziente KWK-Anlagen bei der Erschließung neuer
Baugebiete
Die WEP GmbH hat von der Stadt durch einen entsprechenden Ratsbeschluss
einen Wegenutzungsvertrag erhalten und erschließt das Stadtgebiet. Allerdings
erschließt auch die WEP GmbH nur die Flächen, die auch wirtschaftlich
darstellbar sind. Werbemaßnahmen führt die WEP GmbH in eigenem Interesse und
mit eigener Marketing-Abteilung durch; auch dies ist keine Aufgabe der Stadt.
Darüber hinaus wählen Bauinteressente (und wollen dies in der Regel auch)
eigenständig den Energieträger für ihren Neubau aus.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
6. Der Ausbau des Radwegenetzes im Zentrum in von hoher Priorität
für eine CO2-freie Verkehrswende. Er erhöht sowohl die Verkehrssicherheit als
auch die Attraktivität der Stadt.
Zu dieser Ziffer liegt eine ganz allgemein gehaltene Formulierung vor.
Das Zentrum von Wassenberg ist durch eine Vielzahl von Radwegen und weiteren
sonstigen nutzbaren Wegen, dazu gehören ausdrücklich in einer waldreichen
Kommune wie Wassenberg auch die Nutzung von Waldwegen, jederzeit aus allen
Richtungen problemlos erreichbar.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt, da kein Handlungsbedarf besteht.
7. Die Verwaltung soll prüfen, ob für Wassenberg die Errichtung
einer Mobilitätsstation, die die verschiedenen Verkehrsangebote im Straßenraum
verknüpft, sinnvoll ist.
Mit der Machbarkeit einer derartigen Mobilitätsstation bzw. auch
–stationen beschäftigt sich kreisweit die WestVerkehr GmbH über Partnerfirmen
(auch hier gilt, es gibt keine allein auf Wassenberg abzustellende Lösung und
dies macht auch keinen Sinn, da Verkehrsangebote miteinander vernetzt werden
müssen).
Beschlussvorschlag:
Die Ergebnisse der Überlegungen der WestVerkehr GmbH sind abzuwarten.
8. Eine Gartengestaltungssatzung soll der zunehmenden Versiegelung
in Neubaugebieten entgegenwirken. Gleichzeitig sollen Anreize für den Rückbau
von „Steingärten“ geschaffen werden. Zur Verbesserung des Mikroklimas sollen
entlang von städtischen Straßen als auch im Außenbereich Bäume gepflanzt
werden.
8.1 Der Erlass einer Gartengestaltungssatzung beinhaltet Gebote und Verbote. Deren Einhaltung gilt es zu überwachen, da ansonsten der Erlass einer derartigen Satzung wenig Sinn macht. Verstöße gegen Bestimmungen einer derartigen Satzung müssen dann auch konsequent geahndet werden, letztlich bis zur Durchsetzung einer Einhaltung der satzungsrechtlichen Bestimmungen. Dies ist zum einen mit einem nicht unerheblichen Personalaufwand verbunden und zum anderen hat der Planungs- und Umweltausschuss am 05.09.2018 bereits in der Vergangenheit mehrfach vergleichbare Regelungen als Festsetzung in Bebauungsplänen, auch wegen des Eingriffs in die Gestaltungsfreiheit des einzelnen Grundstückseigentümers abgelehnt. Weitere Ausführungen sind daher an dieser Stelle entbehrlich.
Beschlussvorschlag zu 8.1:
Der Antrag wird abgelehnt.
8.2 Es kann sicherlich nicht Aufgabe der Stadt sein, Grundstückseigentümer durch Geldzahlungen zum Rückbau von „Steingärten“ zu belohnen. Unabhängig von den in diesem Zusammenhang entstehenden weiteren Fragen, wie soll der Rückbau dauerhaft gesichert werden u. ä. werden bei einer derartigen Vorgehensweise die überwiegende Zahl der Grundstückseigentümer, die ihre Grundstücke gärtnerisch gestaltet haben, benachteiligt, denn gerade diese gestaltenden Grundstückseigentümer gilt es dem Grunde nach besserzustellen.
Den Mitgliedern der antragstellenden Fraktion wird daher empfohlen, das persönliche Gespräch mit den Eigentümern von „Steingärten“ zu suchen und diese von einem Rückbau zu überzeugen. Die Verwaltung prognostiziert, dass spätestens beim 20. Besuch die Bemühungen eingestellt werden.
Beschlussvorschlag zu 8.2:
Der Antrag wird abgelehnt.
8.3 Die Stadt hat bereits in den letzten 20 Jahren regelmäßig Bäume entlang von städtischen Straßen gepflanzt, jüngste Beispiele Südstraße und sogar im Bereich der rückgebauten Graf-Gerhard-Straße. Auch wurden darüber hinaus Einzelbäume in dreistelliger Zahl an verschiedenen Straßen und kleineren städtischen Flächen im Bereich des Straßenbegleitgrüns angepflanzt.
Dies gilt auch für den Außenbereich, z. B. die stetige Ausdehnung des Wasserschutzparks und darüber hinaus durch eine Umwandlung von Ackerlandflächen in Waldflächen. Die Tatsache, dass nicht in allen Wohnstraßen bei Straßenausbaumaßnahmen Bäume angepflanzt wurden, ist z. T. mit den Grundstückszuschnitten und den dazugehörigen Einfahrten zu begründen und zum anderen allerdings auch mit dem Wunsch der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer auf ausdrücklichen Verzicht von Baumanpflanzungen. Über die entsprechend mit den Grundstückseigentümern abgestimmten Bauprogramme hat sich anschließend der Bauausschuss nicht hinweggesetzt und ein abweichendes Bauprogramm beschlossen. Der Bauausschuss folgte in der Regel einstimmig dem mehrheitlich von den Grundstückseigentümern zugestimmten Bauprogramm.
Darüber hinaus erfolgt der Hinweis, dass auch unter Berücksichtigung der der Stadt obliegenden Verkehrssicherungspflicht die Anpflanzung von Bäumen im Bereich des Straßenbegleitgrüns Grenzen findet; dies gilt im Übrigen noch verstärkt für Straßen, deren Fahrbahn sich in der Straßenbaulast überörtlicher Straßenbaulastträger befinden (nach Inbetriebnahme der „B 221 neu“ handelt es sich dann noch um Landes- und Kreisstraßen).
Beschlussvorschlag zu 8.3:
Der Antrag wird abgelehnt.
9. Der Bauhof verzichtet auf den Einsatz insektentötender Pestizide
in städtischen Gartenanlagen.
Dem Unternehmensbereich Baubetriebshof des Stadtbetriebes ist ohnehin nur ein begrenzter Einsatz zugelassener Pflanzenschutzmittel genehmigt. Eine vollständige Einstellung dieses begrenzten Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im Bereich von Pflanzflächen setzt zu einer sich allerdings dann verändernden Erhaltung unseres Stadtbildes voraus, dass eine Vielzahl von Beetflächen zurückgebaut und/oder grundlegend anders bepflanzt werden muss. In diesem Zusammenhang sind an erster Stelle die zahlreichen Staudenbeete, tlw. mit jährlich wechselnder Bepflanzung, zu nennen. Mit dem Umbau einhergehend, würde sich das auch von unseren Gästen immer wieder geschätzte Stadtbild im Bereich des Straßenbegleitgrüns erheblich verändern.
Für eine derartige Umbauphase muss ein Zeitraum von rd. 5 Jahren eingeplant werden und zudem sind Sachmittel von rd. 150.000,00 Euro bis 250.000,00 Euro bereitzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
10. Die Verwaltung erarbeitet
ein Konzept zur Klimafolgenanpassung. Dazu gehört u. a. die Planung eines Wohnquartiers
unter Berücksichtigung zunehmender Hitzebelastungen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine Ausführungen unter
vorstehend Ziffer 1, die auch den Zeitpunkt für die Fortschreibung des Klimaschutz-
konzeptes nennt.
Sollte ein Investor in einer Innenbereichslage das unternehmerische Risiko in einer
Kommune der Größenordnung Wassenbergs eingehen und ein Wohnquartier nach den Vorstellungen, die der Antragsteller bereits in früheren Ausschusssitzungen als seine Vision genannt hatte, errichten werden, wird die Stadt in dem haushaltsverträglichen Umfang eine derartiges Vorhaben unterstützen. Die Stadt selbst wird dieses wirtschaftliche Risiko nicht eingehen.
Abschließend erfolgt an dieser Stelle der nachrichtliche Hinweis, dass die Stadt durch
Erhalt des hohen Waldanteiles, den vielfältigen Anpflanzungen von Einzelbäumen, der Anpflanzung von Straßenbäumen und Umwandlung von Ackerflächen in Grünzonen,
z.B. Wasserschutzpark, regelmäßig eigene Beiträge leistet; die Aufzählung ist lediglich
beispielhaft und nicht abschließend.
Vorgenannte nicht abschließende Auflistung beinhaltet folglich Maßnahmen, die auch
der Minderung der Hitzebelastungen dienen. Ferner wird darauf verwiesen, dass die
Stadt im Rahmen der Bauleitplanung sicherstellt, dass Kleinstgrundstücke vermieden
und damit im Regelfall zur Vermarktung Grundstücke mit entsprechenden Größen an-
geboten werden können.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
Abschließend kann zusammenfassend festgestellt werden, dass die Stadt weitere Minderungspotenziale für CO2-Emissionen nutzen wird. Mit der Umsetzung der anstehenden zusätzlichen Maßnahmen wird sich dann der bereits heute deutlich unter den bundes- und landesweiten Vergleichswerten liegende Einwohnerwert nahezu halbieren.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.08.2019