Betreff
Anregung des SPD-Ortsvereins Wassenberg gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 6 Hauptsatzung zur Durchführung einer Bürgerbeteiligung bei einer Straßenausbaumaßnahme
Vorlage
BV/FB5/094/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

Der SPD-Ortsverein beantragt mit Schreiben vom 07.08.2019 (vgl. Anlage 1) zum Ausbau der Ratheimer Straße im Stadtteil Luchtenberg die Durchführung einer Bürgerbeteiligung.

 

Der Antrag ist abzulehnen.

 

Begründung:

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In der Ratssitzung am 09.05.2019 wurde beschlossen (31 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung) unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten den Ausbau eines Teilstücks der Ratheimer Straße (Einmündung Rurweg bis Ortsende), abweichend von der ursprünglichen Planung (2023), nunmehr vorgezogen im Zuge des laufenden Fernwärmenetzausbaues auszubauen. Der Ausbau wurde ausdrücklich beschränkt auf die nachmalige Wiederherstellung des verbleibenden Bereichs der Fahrbahn mit entsprechendem Unterbau, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung.

 

Auf der Grundlage dieses Beschlusses zur vorgezogenen Ausführung der Maßnahme in diesem Teilbereich und das dazu in der Sitzung beschlossene Bauprogramm, wurden die notwendigen Arbeiten vergeben. Mit der Begrenzung der Leistungen im Bauprogramm auf den unbedingt notwendigen Umfang werden Stadt und beitragspflichtige Grundstückseigentümer in einem untergeordneten Umfang belastet.

 

Die Grundstückseigentümer wurden in einem gesonderten Schriftsatz über diese begrenzte Maßnahme schriftlich informiert.

 

Die Forderung des Antragstellers (dessen Unterzeichner war bei der Ratssitzung anwesend) zu einer nachträglichen Informationsveranstaltung entbehrt somit jeglicher Grundlage.

 

Zum Antragsinhalt noch kurz einige Anmerkungen:

 

·      Eine Bürgerbeteiligung findet nie zu einer Straßenausbaumaßnahme statt, lediglich Informationsveranstaltungen für Grundstückseigentümer bei umfassenden Ausbaumaßnahmen mit umfassender Planungsgrundlage und Variantenwahl.

 

·      Die Maßnahme erfasst nur einen Teilbereich der Ratheimer Straße. In diesem Ausbaubereich waren eine Steigungsstrecke, vorhandene Grundstückszufahrten, künftig gekennzeichnete Aufstellflächen für Gelenkbusse an den ÖPNV-Haltepunkten, unterschiedliche Fahrbahnbreiten sowie die Beibehaltung der größtmöglichen Zahl von Stellplätzen auf der Fahrbahn zu berücksichtigen; unabhängig von der Tatsache, dass es sich lediglich um den Ausbau eines Teilbereiches einer Straße handelte, verblieben unter Berücksichtigung vorgegebener Fakten ohnehin keinerlei Gestaltungsspielräume für Einbauten auf der Fahrbahn, deren Kosten -ebenso wie die dann notwendigen Planungskosten- die Ausbaubeiträge erhöht hätten.

 

 

Nach grober Kenntnis des von der WEP für die Flächen der Verlegung der Fernwärmeleitung zu übernehmenden Ausbaukostenanteils wurden die Grundstückseigentümer im Ausbaubereich der Ratheimer Straße mit Schreiben vom 04.10.2019 über die Beitragsanteile je qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche, getrennt nach Straßenbeleuchtungsanlage und nachmalige Wiederherstellung der Fahrbahn, informiert.

 

Danach betragen die Einheitssätze für die Straßenbeleuchtung ca. 0,44 Euro/qm beitragspflichtiger Fläche und für den Fahrbahnausbau einschl. Straßenentwässerung ca. 1,73 Euro/qm beitragspflichtiger Fläche. Diese Beitragssätze belegen, dass für alle Beteiligten eine wirtschaftliche Ausführung festgelegt und hier die schriftlich begleitend erfolgten Informationen mehr als ausreichend waren.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Schreiben SPD-Ortsverein Wassenberg vom 04.08.2019, Anregung nach § 24 Go NRW, Ausbau der Ratheimer Straße