Betreff
TOP 9.: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg vom 26.01.2011;
hier: Flächenbezogene Planungen zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes Wassenberg und

TOP 10.: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Wassenberg vom
27.01.2011;
hier: Verwaltungsvorlage zur Überplanung der Fläche vor der Mülldeponie in
Rosenthal als Freizeit- und Erholungsgebiet
Vorlage
BV/FB4/010/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorliegenden Anträge

 

a)                 Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg vom 26.01.2011;

hier:     Flächenbezogene Planungen zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes

            Wassenberg und

b)                 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wassenberg vom

27.01.2011;

hier:     Verwaltungsvorlage zur Überplanung der Fläche vor der Mülldeponie in

            Rosenthal als Freizeit- und Erholungsgebiet

 

c)                  Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wassenberg vom 15.02.2011;

hier:     Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes / Planaufstellung

 

werden derzeit zurückgestellt.

 

Die Verwaltung wird zunächst beauftragt, die konkrete Vorgehensweise                   ( Anpassung der Ziele an die Raumordnung ) mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen.

 

Ferner wären für ein solches Verfahren entsprechende Mittel im Haushalt 2011 bereitzustellen.

 

 

In Zusammenhang  mit den o.a.  aufgeführten Anträgen  ist zum vorliegenden Antrag zur Errichtung einer Anlage zum Halten von Geflügel mit insgesamt 39.000 Legehennenplätzen in Wassenberg-Birgelen ( Rosenthal ) das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen, da die Erschließung gesichert ist und konkrete umsetzungsfähige Maßnahmen auf der Grundlage einer geänderten Bauleitplanung nicht beschlossen und auch haushaltsrechtlich nicht veranschlagt sind.

 

 


Sachverhalt:

 

Bereits mit der Einladung zur Sitzung des Stadtrates wurden die beiden im Betreff unter a) und b) genannten Anträge bekanntgegeben; der am heutigen Tage hier vorgelegte Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2011 ist in Ablichtung als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Anträge stellen darauf ab, den Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg in Teilbereichen zu überplanen, um künftig diese Bereiche mit dem Schwerpunkt „Freizeit, Erholung und Tourismus“ darzustellen.

§ 1 des Baugesetzbuches beinhaltet u.a. , dass die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen haben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ferner sollen die Bauleitpläne u.a. eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten.

 

Alle  Anträge datieren nach der Informationsveranstaltung i.S. Legehennenstall, die am 25.01.2011 im Forum der Betty-Reis-Gesamtschule stattfand. Das hierüber gefertigte Ergebnisprotokoll wurde bereits mit Anschreiben vom 09. Februar 2011 zugestellt.

 

Im Rahmen der Info-Veranstaltung wurde durch die Vertreter der Genehmigungsbehörde ( Kreis Heinsberg )  ganz klar dargelegt, dass ausschließlich über das Instrument der städtischen Bauleitplanung eine Verhinderung zum Bau dieser Anlage erfolgen könne, allerdings nur auf der Grundlage konkreter Vorhaben.

 

Aus Sicht der Verwaltung stellen die Anträge somit darauf ab, durch mögliche Überplanung des Flächennutzungsplanes den beantragten Bau zur Errichtung einer Anlage zum Halten von Geflügel mit insgesamt 39.000 Legehennenplätze in Wassenberg – Birgelen ( Rosenthal ) zu erschweren bzw. ganz zu verhindern.

 

Im konkreten Antragsverfahren bleibt jedoch zunächst festzuhalten, dass bereits mit Anschreiben des Kreises Heinsberg vom 08. September 2010 das gemeindliche Einvernehmen zu diesem privilegierten Bauvorhaben   angefordert wurde.

 

Die Überlegung der Bauleitplanung wurde trotz wiederholter Beratung im Planungs- und Umweltausschuss und auch im Stadtrat also im bisherigen Zeitraum von 6 Monaten nie aufgegriffen.

 

Die Stadt hat zu diesem Vorhaben derzeit das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch nicht erteilt, da die Erschließung bisher nicht gesichert war. Mit Anschreiben vom 07. Februar 2011 hat die Genehmigungsbehörde –Kreis Heinsberg / Amt für Bauen und Wohnen – dem Antragsteller jedoch aufgrund seiner geänderten Antragsunterlagen bestätigt, dass nunmehr die Erschließung rechtlich gesichert ist. Demzufolge hat die Stadt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, falls nicht planungsrechtliche Gründe widersprechen.

 

Bei der Info-Veranstaltung wurde hinsichtlich Bauleitplanung aber auch deutlich, dass bei einer solchen Vorgehensweise als Mindestvoraussetzung ein konkretes planerisches Konzept vorliegen müsse.

 

Mit ergänzender Fax-Anfrage an den Kreis Heinsberg am 08. Februar 2011 wurde unter Hinweis auf die beiden vorliegenden Anträge um Klärung gebeten, ob ein möglicher Ratsbeschluss hinsichtlich Überplanung des betroffenen Bereiches i.V. mit einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch zur Verhinderung zum Bau des Legehennenstalles führen könnte. Es wird auf die beigefügte Antwort des Kreises Heinsberg vom 14. Februar 2011 verwiesen ( Anlage 2 ).

 

Insbesondere stellt die Stellungnahme des Kreises Heinsberg darauf ab, dass Mindestvoraussetzung für ein bauleitplanerisches Vorgehen immer ein konkretes planerisches Konzept der Stadt Wassenberg, welches erkennen lässt, dass im konkreten Fall keine sogenannte „Verhinderungsplanung“ erfolgen soll, vorliegen müsste; da das klare planerische Konzept derzeit fehlt , würde eine solche Vorgehensweise möglicherweise Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.

 

Auch der Städte- und Gemeindebund NRW sieht im Rahmen seiner juristischen telefonischen Auskunft erhebliche rechtliche Bedenken, da unter Schilderung des Sachverhaltes auch von dort eher eine „Verhinderungsplanung“ gesehen werde, da konkrete Vorhaben auf der Grundlage eines Konzeptes zur Realisierung nicht anstehen.

 

Zusammenfassend bleibt also festzuhalten, dass die Möglichkeiten für ein bauplanerisches Vorgehen ( Änderungsverfahren Flächennutzungsplan ) hätten unmittelbar nach der damaligen Vorlage der Antragsunterlagen ( September 2010 ) bzw. bereits nach Kenntnis der Absichten ( April 2010 )  zeitnah mit detaillierten und konkreten Vorgaben begonnen werden müssen, um evtl. den Bau der geplanten Anlage zu verhindern.

 

Um aber im Rahmen der weiteren städtebaulichen Entwicklung gerade in diesem Bereich der zukünftigen Nutzung hinsichtlich „Freizeit, Erholung und Tourismus“ dauerhaft gerecht zu werden, ergeht der entsprechende Beschussvorschlag.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto