hier: Flächenbezogene Planungen zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes Wassenberg und
TOP 10.: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Wassenberg vom
27.01.2011;
hier: Verwaltungsvorlage zur Überplanung der Fläche vor der Mülldeponie in
Rosenthal als Freizeit- und Erholungsgebiet
Beschlussvorschlag:
Die vorliegenden Anträge
a) Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg vom 26.01.2011;
hier: Flächenbezogene Planungen zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes
Wassenberg und
b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wassenberg vom
27.01.2011;
hier: Verwaltungsvorlage zur Überplanung der Fläche vor der Mülldeponie in
Rosenthal als Freizeit- und Erholungsgebiet
c) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wassenberg vom 15.02.2011;
hier: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes / Planaufstellung
werden derzeit
zurückgestellt.
Die Verwaltung wird zunächst
beauftragt, die konkrete Vorgehensweise ( Anpassung der Ziele an die
Raumordnung ) mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen.
Ferner wären für ein solches
Verfahren entsprechende Mittel im Haushalt 2011 bereitzustellen.
In Zusammenhang mit den o.a.
aufgeführten Anträgen ist zum
vorliegenden Antrag zur Errichtung einer Anlage zum Halten von Geflügel mit
insgesamt 39.000 Legehennenplätzen in Wassenberg-Birgelen ( Rosenthal ) das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen, da die Erschließung
gesichert ist und konkrete umsetzungsfähige Maßnahmen auf der Grundlage einer
geänderten Bauleitplanung nicht beschlossen und auch haushaltsrechtlich nicht
veranschlagt sind.
Sachverhalt:
Bereits mit der Einladung zur
Sitzung des Stadtrates wurden die beiden im Betreff unter a) und b) genannten
Anträge bekanntgegeben; der am heutigen Tage hier vorgelegte Antrag von Bündnis
90/Die Grünen vom 15.02.2011 ist in Ablichtung als Anlage 1 beigefügt.
Die Anträge stellen darauf
ab, den Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg in Teilbereichen zu
überplanen, um künftig diese Bereiche mit dem Schwerpunkt „Freizeit, Erholung
und Tourismus“ darzustellen.
§ 1 des Baugesetzbuches
beinhaltet u.a. , dass die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen haben, sobald
und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Ferner sollen die Bauleitpläne u.a. eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung
gewährleisten.
Alle Anträge datieren nach der
Informationsveranstaltung i.S. Legehennenstall, die am 25.01.2011 im Forum der
Betty-Reis-Gesamtschule stattfand. Das hierüber gefertigte Ergebnisprotokoll
wurde bereits mit Anschreiben vom 09. Februar 2011 zugestellt.
Im Rahmen der
Info-Veranstaltung wurde durch die Vertreter der Genehmigungsbehörde ( Kreis
Heinsberg ) ganz klar dargelegt, dass
ausschließlich über das Instrument der städtischen Bauleitplanung eine
Verhinderung zum Bau dieser Anlage erfolgen könne, allerdings nur auf der
Grundlage konkreter Vorhaben.
Aus Sicht der Verwaltung
stellen die Anträge somit darauf ab, durch mögliche Überplanung des
Flächennutzungsplanes den beantragten Bau zur Errichtung einer Anlage zum
Halten von Geflügel mit insgesamt 39.000 Legehennenplätze in Wassenberg –
Birgelen ( Rosenthal ) zu erschweren bzw. ganz zu verhindern.
Im konkreten Antragsverfahren
bleibt jedoch zunächst festzuhalten, dass bereits mit Anschreiben des Kreises
Heinsberg vom 08. September 2010 das gemeindliche Einvernehmen zu diesem
privilegierten Bauvorhaben angefordert
wurde.
Die Überlegung der
Bauleitplanung wurde trotz wiederholter Beratung im Planungs- und
Umweltausschuss und auch im Stadtrat also im bisherigen Zeitraum von 6 Monaten
nie aufgegriffen.
Die Stadt hat zu diesem
Vorhaben derzeit das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch nicht
erteilt, da die Erschließung bisher nicht gesichert war. Mit Anschreiben vom
07. Februar 2011 hat die Genehmigungsbehörde –Kreis Heinsberg / Amt für Bauen
und Wohnen – dem Antragsteller jedoch aufgrund seiner geänderten
Antragsunterlagen bestätigt, dass nunmehr die Erschließung rechtlich gesichert
ist. Demzufolge hat die Stadt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, falls
nicht planungsrechtliche Gründe widersprechen.
Bei der Info-Veranstaltung
wurde hinsichtlich Bauleitplanung aber auch deutlich, dass bei einer solchen
Vorgehensweise als Mindestvoraussetzung ein konkretes planerisches Konzept
vorliegen müsse.
Mit ergänzender Fax-Anfrage
an den Kreis Heinsberg am 08. Februar 2011 wurde unter Hinweis auf die beiden
vorliegenden Anträge um Klärung gebeten, ob ein möglicher Ratsbeschluss
hinsichtlich Überplanung des betroffenen Bereiches i.V. mit einer
Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch zur Verhinderung zum Bau des
Legehennenstalles führen könnte. Es wird auf die beigefügte Antwort des Kreises
Heinsberg vom 14. Februar 2011 verwiesen ( Anlage 2 ).
Insbesondere stellt die
Stellungnahme des Kreises Heinsberg darauf ab, dass Mindestvoraussetzung für
ein bauleitplanerisches Vorgehen immer ein konkretes planerisches Konzept der
Stadt Wassenberg, welches erkennen lässt, dass im konkreten Fall keine
sogenannte „Verhinderungsplanung“ erfolgen soll, vorliegen müsste; da das klare
planerische Konzept derzeit fehlt , würde eine solche Vorgehensweise
möglicherweise Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
Auch der Städte- und
Gemeindebund NRW sieht im Rahmen seiner juristischen telefonischen Auskunft
erhebliche rechtliche Bedenken, da unter Schilderung des Sachverhaltes auch von
dort eher eine „Verhinderungsplanung“ gesehen werde, da konkrete Vorhaben auf
der Grundlage eines Konzeptes zur Realisierung nicht anstehen.
Zusammenfassend bleibt also
festzuhalten, dass die Möglichkeiten für ein bauplanerisches Vorgehen (
Änderungsverfahren Flächennutzungsplan ) hätten unmittelbar nach der damaligen
Vorlage der Antragsunterlagen ( September 2010 ) bzw. bereits nach Kenntnis der
Absichten ( April 2010 ) zeitnah mit
detaillierten und konkreten Vorgaben begonnen werden müssen, um evtl. den Bau
der geplanten Anlage zu verhindern.
Um aber im Rahmen der
weiteren städtebaulichen Entwicklung gerade in diesem Bereich der zukünftigen
Nutzung hinsichtlich „Freizeit, Erholung und Tourismus“ dauerhaft gerecht zu
werden, ergeht der entsprechende Beschussvorschlag.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |