Sachverhalt:
Noch während der Prüfung des Gesamtabschlusses 2017 ist davon ausgegangen worden, dass es auf Grundlage der Neuregelungen des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes ab dem Haushaltsjahr 2018 für die Stadt Wassenberg eine Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses geben wird.
Gemäß § 116a der Gemeindeordnung (GO) NRW sind nunmehr auch größenabhängige Befreiungen eingeführt worden, wobei die dort genannten Kriterien für eine Befreiung durch die Stadt Wassenberg und ihre verbundenen Unternehmen unzweifelhaft erfüllt werden.
Nach einer Klarstellung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW ist die Möglichkeit zur Befreiung jedoch erstmalig für den Gesamtabschluss 2019 anwendbar. Für das Haushaltsjahr 2018 besteht daher weiterhin die uneingeschränkte Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses.
Der vorläufige Gesamtabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2018 wird daher gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Im Gesamtabschluss werden alle Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlicher wie auch in privatrechtlicher Form im Wege der Konsolidierung in den “Gesamtkonzern“ der Stadt Wassenberg einbezogen.
Im Rahmen der Vollkonsolidierung betrifft dies folgende Bereiche:
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Stadt Wassenberg (Kernverwaltung)
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Stadtbetrieb Wassenberg AöR
·
Entwicklungsgesellschaft Stadt
Wassenberg (ESW) GmbH
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Kunst, Kultur und Heimatpflege
Wassenberg gGmbH
Andere Beteiligungen werden nicht konsolidiert, sondern im
Gesamtabschluss wie im Einzelabschluss der Kernverwaltung als
Finanzanlagen dargestellt.
Das vorläufige Gesamtjahresergebnis 2018 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 1,490 Mio. €.
Der
Jahresüberschuss im konsolidierten Gesamtabschluss in Höhe von rd. 1,490 Mio. €
ist um rd. 84.000 € geringfügig niedriger als im Einzelabschluss der
Kernverwaltung (rd. 1,574 Mio. €).
Das Abweichung des
Gesamtjahresergebnisses resultiert aus der Addition des positiven
Jahresergebnisses der ESW GmbH, des negativen Jahresergebnisses des
Stadtbetriebes Wassenberg sowie aus einigen Konsolidierungseffekten.
Nach ihrer
Gründung im Jahr 2018 ist die Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH
auch erstmalig im Gesamtabschluss konsolidiert; auf Grund der niedrigen
Bilanzsummen und des ausgeglichenen Jahresergebnisses der Gesellschaft ergeben
sich jedoch nur geringfügige Auswirkungen auf den Gesamtabschluss der Stadt
Wassenberg.
Insgesamt weist der
Gesamtabschluss wie in den Vorjahren erneut einen erheblichen Jahresüberschuss
aus, was die weiterhin positive Ergebnisentwicklung der Stadt Wassenberg
unterstreicht.
Die Zuleitung des
vorläufigen Gesamtabschlusses besteht aus der Gesamtergebnisrechnung 2018 und der Gesamtbilanz zum 31.12.2018 sowie aus einer Übersicht der
vorgenommenen Konsolidierungen.
Der Entwurf des Gesamtschlusses ist der vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüferin bereits zugeleitet worden.
Der geprüfte Gesamtabschluss mit seinen weiteren erläuternden Anlagen Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht soll im November 2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden, so dass die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2018 durch den Rat der Stadt Wassenberg gemäß § 116 Abs. 1 GO fristgerecht in seiner Sitzung am 19.12.2019 erfolgen kann.
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Anlagenverzeichnis:
- Gesamtergebnisrechnung 2018
- Gesamtbilanz 2018
- Übersicht über die Konsolidierung des Gesamtabschlusses 2108