Betreff
Neubesetzung von Ausschüssen
Vorlage
BV/FB1/075/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 


Sachverhalt:

In der Sitzung am 11.07.2019 wurde für den ausgeschiedenen Stadtverordneten Markus Georg Schnorrenberg die Stadtverordnete Waltraud Kurth als stv. Mitglied in den Bauausschuss gewählt. Die Stadtverordnete Kurth ist jedoch stv. Ausschussvorsitzende und kann somit nicht die Stellvertretung übernehmen. Daher ist die stellvertretende Ausschussbesetzung erneut zu wählen.

 

Das Vorschlagsrecht zur Neubesetzung obliegt der SPD-Fraktion.

 

Mit Schreiben vom 01.08.2019 teilt der sachk. Bürger Oliver Winkens mit, dass er mit sofortiger Wirkung auf seine Ämter als sachk. Bürger und stv. sachkundiger Bürger verzichtet.

 

Daher ist eine Neubesetzung der nachfolgenden Ausschüsse erforderlich:

 

Schul-, Sozial- und Jugendausschuss

Mitglied

Kultur- und Sportausschuss

stv. Mitglied

Planungs- und Umweltausschuss

stv. Mitglied

 

Das Vorschlagsrecht zur Neubesetzung obliegt der CDU-Fraktion.

 

Mit Schreiben vom 04.09.2019 teilt der sachk. Bürger Kurt Stieding mit, dass er mit Wirkung vom 05.09.2019 als sachk. Bürger im Planungs- und Umweltausschuss zurücktritt. Daher ist eine Nachbesetzung erforderlich.

 

Das Vorschlagsrecht zur Neubesetzung obliegt der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Hinweis:

Der Bürgermeister ist nicht stimmberechtigt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: