Beschlussvorschlag:
a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 06.06. bis 05.07.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 29.07. bis 30.08.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
c)
Satzungsbeschluss gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
In die
nachfolgenden Änderungsverfahren:
Nr. 1 „Hinten auf Laberg“, 2.
vereinfachte Änderung
Nr. 3 „Effelder Waldsee“, 1.
vereinfachte Änderung
Nr. 4 „Mittlerer
Weg/Oberer Weg“, 2.
vereinfachte Änderung
Nr. 6 „Am Klingelbach“, 2.
vereinfachte Änderung
Nr. 7 „Im Bruch“, 4.
vereinfachte Änderung
Nr. 16 „Stadtzentrum“, 8.
vereinfachte Änderung
Nr. 18A „Im Justusberg“, 2.
vereinfachte Änderung
Nr. 18B „Hakesweg“, 8.
vereinfachte Änderung
Nr. 22 „Welfenstraße“, 2.
vereinfachte Änderung
Nr. 24 „Am Schulsbach“, 1.
vereinfachte Änderung
Nr. 24A „Am Schaafweg“, 1.
vereinfachte Änderung
Nr. 31 „Sportanlage
Birgelen“, 1.
vereinfachte Änderung
Nr. 33 „Forster Weg/Am
Gasthausbach“, 4.
vereinfachte Änderung
Nr. 37 „An der Windmühle“, 2.
vereinfachte Änderung
Nr. 41 „Am Forster Weg“, 2.
vereinfachte Änderung
Nr. 42 „Im Orsbecker
Feld“, 8.
vereinfachte Änderung
Nr. 43 „Alte Feierabendsiedlung“, 3.
vereinfachte Änderung
Nr. 46 „Auf dem Krummen
Morgen“, 1.
vereinfachte Änderung
Nr. 46A „Erweiterung Auf
dem Krummen Morgen“, 1.
vereinfachte Änderung
Nr. 47 „Auf dem Kamp“, 1.
vereinfachte Änderung
Nr. 48 „Am Stadtrain“, 2.
vereinfachte Änderung
Nr. 49 „Heinsberger
Straße/L 117“, 1.
vereinfachte Änderung
Nr. 50 „An der Mühle“, 3.
vereinfachte Änderung
Nr. 52 „Herrschaftliche
Heide“, 2.
vereinfachte Änderung
Nr. 53 „Am alten
Kirchturm“, 2.
vereinfachte Änderung
Nr. 54 „Monesfeld“, 4.
vereinfachte Änderung
Nr. 55 „Brabanter Straße“, 3.
vereinfachte Änderung
Nr. 56 „Forster Weg“, 3.
vereinfachte Änderung
Nr. 57 „Rothenbachpark“, 4.
vereinfachte Änderung
Nr. 58 „Alte Bahn“, 2.
vereinfachte Änderung
Nr. 59 „Auf dem Dernchen“, 2.
vereinfachte Änderung
Nr. 60 „Brucherfeld“, 2.
vereinfachte Änderung
Nr. 62 „Weilerstraße“, 1.
vereinfachte Änderung
Nr. 64 „Erkelenzer
Straße/Alte Bahn“, 4.
vereinfachte Änderung
Nr. 65 „Bergstraße“, 1.
vereinfachte Änderung
Nr. 66 „Heesweg“, 2.
vereinfachte Änderung
Nr. 67 „Gladbacher
Straße“, 2.
vereinfachte Änderung
Nr. 68 „Mühlenstraße“, 2.
vereinfachte Änderung
Nr. 69 „Dammstraße“, 1.
vereinfachte Änderung
Nr. 71
„Hermann-Löns-Straße“, 2.
vereinfachte Änderung
Nr. 75 „Mittlerer Weg“, 1.
vereinfachte Änderung
Nr. 78 „Heckenstraße“, 1.
vereinfachte Änderung
Nr. 79 „Erweiterung
Brucher Feld“, 1.
vereinfachte Änderung
Nr. 81 „Nautikstraße“, 1.
vereinfachte Änderung
Nr. 83 „Südlich der
Nautikstraße“, 1.
vereinfachte Änderung
Nr. 84 „Nördlich der
Nautikstraße“, 1.
vereinfachte Änderung
Nr. 85 „An der Haag“, 1.
vereinfachte Änderung.
ist die
textliche Festsetzung aufzunehmen:
„Eine
Überschreitung der hinteren Baugrenze um max. 4,00 m zwecks Errichtung einer
überdachten Terrasse wird zugelassen. Von dieser Festsetzung bleiben die
sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt“.
Vorgenannte
Änderungsverfahren werden gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 06.09.2017 beschlossen, in allen rechtsverbindlichen Bebauungsplänen der Stadt Wassenberg nachfolgende Regelung in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen:
„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um max. 4,00 m zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen. Von dieser Festsetzung bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt“.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 06.06. bis 05.07.2019 statt; es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Die Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit -öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)- wurde im Amtsblatt Nr. 09/2019 am 19.07.2019 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte im Zeitraum vom 29.07. bis 30.08.2019; es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Demzufolge sind die im Beschlussvorschlag unter c) Satzungsbeschluss aufgeführten Änderungsverfahren als Satzung zu beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: