Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Abwassergebühren 2020 und Erlass der 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz von Grundstücksanschlussleitungen
Vorlage
BV/FB5/073/2019
Aktenzeichen
22 10 00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abwasserbeseitigung und beschließt die im Entwurf vorgelegte 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz von Grundstücksanschlussleitungen und setzt sie mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen.

 

a)            Niederschlagswassergebühr

 

Die Abrechnung der Niederschlagswassergebühr 2018 führte im Ergebnis zur einer Zuführung an den Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 113.679,19 €. Für das Jahr 2019 ist bereits eine Entnahme in Höhe von 30.000,00 € eingeplant. Für das Jahr 2020 wird eine Entnahme von 45.000,00 € vorgesehen, was bei leicht sinkenden Kosten und steigenden befestigten Flächen zu einer deutlichen Reduzierung des Gebührensatzes von 1,66 €/m² auf 1,55 €/m² für das Jahr 2020 führt.

 

b)           Schmutzwassergebühr

 

Auch die Abrechnung der Schmutzwassergebühr 2018 führte zu einer deutlichen Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 118.346,27 €. Die Kalkulation der Gebühren 2019 sah bereits eine Entnahme in Höhe von 45.000,00 € vor, für die Folgejahre werden nun 102.000,00 € eingeplant. Auch hier führen leicht sinkende Kosten und steigender Wasserverbrauch zu einem ebenfalls deutlich reduzierten Gebührensatz von bisher 3,08 €/m³ auf 2,80 €/m³ für das Jahr 2020.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: