Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2020 und Erlass der 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB5/071/2019
Aktenzeichen
70 10 00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 1) und Winterdienst (Anlage 2) und beschließt die im Entwurf vorgelegte 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung und setzt sie mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft.

 


Sachverhalt:

Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.

 

a)            Straßenreinigung

 

Entgegen der Prognose schloss der Gebührenhaushalt Straßenreinigung im Jahr 2018 mit einem positiven Ergebnis ab. Der Überschuss wurde dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt. Diese wird in den kommenden beiden Jahren zugunsten der Gebührenpflichtigen aufgelöst. Der Gebührensatz für die maschinelle Straßenreinigung sinkt von 1,22 €/m auf 1,10 €/m (Reinigungsklasse 1).

 

b)           Winterdienst

 

Die Abrechnung des Gebührenhaushalts Winterdienst führte zu einer Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 6.601,30 €. Mit der weiteren kalkulieren Auflösung im Jahr 2019 ist dieser Sonderposten nahezu aufgezehrt. Daher ist bei nahezu konstanten Aufwendungen eine Erhöhung der Gebühr für den Winterdienst unumgänglich. Der Gebührensatz für den Winterdienst steigt von 0,25 €/m auf 0,40 €/m (Reinigungsklasse S3).

 

Der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst steigt von 1,47 €/m auf 1,50 €/m (Reinigungsklasse S2).

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: