Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 1) und Winterdienst (Anlage 2) und beschließt die im Entwurf vorgelegte 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung und setzt sie mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft.
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.
a) Straßenreinigung
Entgegen der Prognose schloss der Gebührenhaushalt
Straßenreinigung im Jahr 2018 mit einem positiven Ergebnis ab. Der Überschuss
wurde dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt. Diese wird in den
kommenden beiden Jahren zugunsten der Gebührenpflichtigen aufgelöst. Der
Gebührensatz für die maschinelle Straßenreinigung sinkt von 1,22 €/m auf 1,10 €/m (Reinigungsklasse 1).
b) Winterdienst
Die Abrechnung des Gebührenhaushalts Winterdienst führte zu
einer Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von
6.601,30 €. Mit der weiteren kalkulieren Auflösung im Jahr 2019 ist dieser
Sonderposten nahezu aufgezehrt. Daher ist bei nahezu konstanten Aufwendungen
eine Erhöhung der Gebühr für den Winterdienst unumgänglich. Der Gebührensatz
für den Winterdienst steigt von 0,25 €/m auf 0,40 €/m (Reinigungsklasse S3).
Der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst steigt von 1,47 €/m auf 1,50 €/m (Reinigungsklasse S2).
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: