Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Gebühr über die Entsorgung des Inhalts der Grundstücksentwässerungsanlagen 2020
Vorlage
BV/FB5/070/2019
Aktenzeichen
22 10 00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen.

 


Sachverhalt:

Der Gebührenhaushalt Kleinkläranlagen konnte im Jahr 2018 den bestehenden Fehlbetrag leicht um 383,76 € senken. Dieser beträgt nunmehr 1.342,38 €. Im laufenden Jahr wird es voraussichtlich zu einer weiteren Reduzierung im Rahmen der Kalkulation 2019 kommen, so dass mit dem bestehenden Gebührensatz in Höhe von 14,85 €/m³, der für das Jahr 2020 unverändert festgesetzt bleibt, der Fehlbetrag bis Ende 2020 voraussichtlich ausgeglichen werden kann.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: