Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Sachverhalt:
Der Gebührenhaushalt Kleinkläranlagen konnte im Jahr 2018 den bestehenden Fehlbetrag leicht um 383,76 € senken. Dieser beträgt nunmehr 1.342,38 €. Im laufenden Jahr wird es voraussichtlich zu einer weiteren Reduzierung im Rahmen der Kalkulation 2019 kommen, so dass mit dem bestehenden Gebührensatz in Höhe von 14,85 €/m³, der für das Jahr 2020 unverändert festgesetzt bleibt, der Fehlbetrag bis Ende 2020 voraussichtlich ausgeglichen werden kann.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: