Betreff
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 C "Südöstliche Erweiterung des Gebwerbegebietes Forst" in der Ortschaft Wassenberg; hier: Beschluss zur Einleitung eines 1. vereinfachten Änderungsverfahrens
Vorlage
BV/FB6/069/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 3. vereinfachten Änderungsverfahren mit den nachfolgenden Zielen geändert:

 

  • Die Höhe baulicher Anlagen als Höchstmaß (bisher 11,00 m) ist aus den Festsetzungen ersatzlos zu streichen,
  • die bisherige textliche Festsetzung 1.2 „Bezugspunkt für die festgesetzten Höhen der baulichen Anlagen ist die nächstgelegene Straßenverkehrsfläche. Gebäudehöhen werden als maximalle Höhen festgesetzt. Bemessungsgrundlage ist die Straßenrandhöhe im Bereich der Einfahrt zum jeweils zu bebauenden Grundstück. Verfügt ein Grundstück über mehrere Einfahrten, ist die jeweils größere Höhe Bemessungsgrundlage“ ist ebenfalls ersatzlos zu streichen.
  • die bisherige textliche Festsetzung 1.3 „In den Gewerbegebieten sind gem. § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung die nach § 8 Abs. 2, Ziffer 4, allgemein zulässigen Anlagen für sportliche Zwecke nicht zulässig“ ist ebenfalls ersatzlos zu streichen.

 

Auf dieser Grundlage sind die erforderlichen Verfahrensschritte gem. § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg ist seit dem Jahre 1997 rechtsverbindlich.

 

Mit Schreiben vom 17.06.2019 beantragt ein im Plangebiet angesiedeltes Unternehmen die Höhenbeschränkung in diesem Plangebiet, die bisher auf 11 m festgesetzt ist, aufzuheben. Auf den beigefügten Antrag (Anlage 1), der im Stadtrat am 11.07.2019 unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen des Bürgermeisters“, bekannt gegeben wurde, wird verwiesen.

 

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Aus Sicht des Einzelfallbegehrens aber auch in Verbindung mit den immer knapper werdenden Ressourcen von gewerblicher Baulandbereitstellung stimmt die Verwaltung dem vorliegenden Antrag zu und möchte den Bebauungsplan mit der Zielsetzung ändern, die ursprünglich festgesetzte Höhenbeschränkung im Verfahren komplett aufzuheben.

 

Mit dem künftigen Wegfall der Höhenbeschränkung erfolgt eine Anpassung an den sich räumlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst-Neu“.

 

Durch diese Zielsetzung wird der im Beschlussvorschlag beschriebene Unterpunkt 1.2 der bisherigen textlichen Festsetzungen entbehrlich und ist folglich ersatzlos zu streichen.

 

Des Weiteren sind in diesem Gewerbegebiet bisher lediglich über einen Befreiungsbauantrag der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg Anlagen für sportliche Zwecke (gewerbliche Dienstleister) genehmigt worden. Um den Belangen der Bauaufsicht zu entsprechen und auch der damaligen Zusage gerecht zu werden, ist der im Beschlussvorschlag beschriebene Unterpunkt 1.3 ebenfalls in den textlichen Festsetzungen ersatzlos zu streichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

  1. Antragsschreiben vom 17.06.2019
  2. Geltungsbereich des Bebauungsplanes 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“