Sachverhalt:
Der zum 30.06.2019 aus dem Rat ausgeschiedene Stadtverordnete Markus Georg Schnorrenberg war Vorsitzende des Kultur- und Sportausschusses.
Gem. § 58 Abs. 5 Satz 1 GO NRW sind die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der Ausschüsse zu bestimmen.
§ 58 Abs. 5 Satz 5 GO NRW besagt:
„Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlperiode aus, bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zur Nachfolge.“
Somit ist die SPD-Fraktion zur Neubesetzung des Vorsitzes des Kultur- und Sportausschusses vorschlagsberechtigt.
Gem. § 40 Abs. 2 GO NRW ist der Bürgermeister nicht stimmberechtigt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |