Betreff
Neubesetzung des Ausschussvorsitzes des Kultur- und Sportausschusses
Vorlage
BV/FB1/061/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der zum 30.06.2019 aus dem Rat ausgeschiedene Stadtverordnete Markus Georg Schnorrenberg war Vorsitzende des Kultur- und Sportausschusses. 

 

Gem. § 58 Abs. 5 Satz 1 GO NRW sind die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der Ausschüsse zu bestimmen.

 

§ 58 Abs. 5 Satz 5 GO NRW besagt:

 

„Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlperiode aus, bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zur Nachfolge.“

 

Somit ist die SPD-Fraktion zur Neubesetzung des Vorsitzes des Kultur- und Sportausschusses vorschlagsberechtigt.

 

Gem. § 40 Abs. 2 GO NRW ist der Bürgermeister nicht stimmberechtigt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                    

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €          

Kostenstelle/Konto