Betreff
Bebauungsplan Nr. 16 "Stadtzentrum" in der Ortschaft Wassenberg; hier: Beschluss zur Aufhebung des 8. vereinfachten Änderungsverfahrens
Vorlage
BV/FB6/057/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss zur Einleitung eines 8. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 16 „Stadtzentrum“ in der Ortschaft Wassenberg durch den Stadtrat vom 05.07.2018 (TOP 11.) ist aufzuheben.

 


Sachverhalt:

Durch Beschluss des Stadtrates vom 05.07.2018 (TOP 11.) wurde die 8. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 16 „Stadtzentrum“ in der Ortschaft Wassenberg mit der Zielsetzung eingeleitet, einen Teilbereich des Roßtorplatzes (Gemarkung Wassenberg, Flur 11, Flurstück 160) mit einem temporär nutzbaren Wetterschutz auszustatten.

 

Nach zwischenzeitlich durchgeführter Abstimmung mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege sowie einem Fachbüro für Bauforschung musste man letztendlich Ende des Jahres 2018 feststellen, dass nach den vorliegenden gutacherlichen Aussagen zur Bausubstanz des Denkmals Roßtor das Projekt als nicht realisierbar eingestuft werden musste, da das zu erwartende Kontergewicht im Rahmen einer Zug- oder Druckverankerung im bestehenden Schutzmauerwerk nicht aufzufangen wäre. Die ergänzend vorgenommenen Überlegungen, auf der Rückseite des Roßtores zwei weitere Pylone zu errichten und durch den Dachbereich des Denkmals Roßtor lediglich zwei Zugseile zu führen, so dass die gesamte Last durch die Pylone getragen würden, wäre technisch vermutlich umsetzbar, jedoch mit nicht finanzierbaren Mehrkosten verbunden und zudem würde das Denkmal Roßtor durch die zusätzlichen Pylone optisch inakzeptabel beeinträchtigt.

 

Aus diesem Grund bleibt als Ergebnis festzuhalten, dass diese angedachte Maßnahme nicht realisierbar und das Änderungsverfahren einzustellen ist.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto