Beschlussvorschlag:
Gem. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg werden in den bestehenden Ratsausschüssen die Stadtverordneten, die dem jeweiligen Ausschuss nicht bereits als Mitglied bzw. stv. Mitglied angehören, in alphabethischer Reihenfolge als Vertreter bzw. Vertreterin im Verhinderungsfalle des persönlichen Vertreters/der persönlichen Vertreterin gewählt.
Sachverhalt:
Gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg können persönliche Vertreter gewählt werden. Ist der gewählte Vertreter verhindert, so ist dessen Fraktion oder Gruppe berechtigt, den Vertreter aus ihren Stadtverordneten in alphabetischer Reihenfolge zu stellen, wenn dieser vom Rat als Vertreter in den Ausschuss gewählt ist.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |