Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 "Schleidstraße" in der Ortschaft Effeld; hier: a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/044/2019
Art
Beschlussvorlage

 

a)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 05.07.2018 bis 06.08.2018 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

b)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 25.01.2019 – 26.02.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

 

 

 

c)       Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Beschlussvorschlag:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 „Schleidstraße“ in der Ortschaft Effeld wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 07. September 2016 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 „Schleidstraße“ in der Ortschaft Effeld beschlossen. Zielsetzung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung auf den Grundstücken Gemarkung Effeld, Flur 3, Flurstücke 186 und 187.

 

Die Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 „Schleidstraße“ in der Ortschaft Effeld wurde im Amtsblatt Nr. 11/2016 am 21.09.2016 veröffentlicht.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 05.07.2018 bis 06.08.2018 statt; in den Stellungnahmen wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Die Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit -öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)- wurde im Amtsblatt Nr. 01/2019 am 16.01.2019  veröffentlicht und erfolgte im Zeitraum vom 25.01.2019 bis 26.02.2019; es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Mit Hinweis auf die beigefügten Unterlagen laut Anlagenverzeichnis wird darauf verwiesen, dass diese Unterlagen auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden können.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

  1. Abgrenzung des Geltungsbereiches
  2. Entwurf des Bebauungsplanes
  3. Entwurf der textlichen Festsetzungen
  4. Entwurf der Begründung