Betreff
Vorläufiger Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2018 und Quartalsbericht zum 31.12.2018 im Rahmen des Finanzcontrollings
Vorlage
MV/FB5/005/2019
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.

 

Das vorläufige Jahresergebnis 2018 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 1,839 Mio. €.

 

Gegenüber dem in der Haushaltsplanung 2018 vorgesehenen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 0,132 Mio. € bedeutet dies eine erhebliche Ergebnisverbesserung um rd. 1,707 Mio. €.

 

Neben der vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Schlussbilanz ist dem vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im Rahmen des Finanzcontrollings zum 31.12.2018 beigefügt, in dem die Entwicklung des Jahresergebnisses 2018 ausführlich erläutert wird.

 

Im Wesentlichen ist jedoch eine Fortführung der bereits aus den vorigen Quartalsberichten bekannten Entwicklungen erfolgt. Das vorläufige Jahresergebnis von rd. 1,839 € liegt nur leicht unterhalb der erstellten Prognose im Bericht zum dritten Quartal 2018 mit einem zu diesem Zeitpunkt erwarteten Jahresüberschuss von rd. 1,872 Mio. €.

 

Als wesentliche Gründe für das verbesserte Jahresergebnis sind insbesondere der erhöhte Anteil an der Einkommensteuer, die Erstattungen aus den Abrechnungen der Kreisumlagen, die Gewinnausschüttung der ESW GmbH sowie Auflösungen und Herabsetzungen von Rückstellungen zu nennen.

Hierbei ist festzuhalten, dass ohne diese nicht planbaren Effekte das Jahresergebnis 2018 deutlich näher an der Haushaltplanung 2018 liegen würde. Ohne die v. g. Faktoren würden die Gesamterträge im Jahr 2018 nur um rd. 0,4% von der Haushaltsplanung abweichen, die Gesamtaufwendungen um rd. 1,1 %.

Darüber hinaus konnten im Jahr 2018 auch weitere Aufwandsreduzierungen u. a. bei den Personal­aufwendungen und den Sach- und Dienstleistungsaufwendungen erzielt werden.

So können auch einzelne Mehraufwendungen wie insbesondere bei den Versorgungs­aufwendungen mehr als ausgeglichen werden.

 

Im Anschluss an die Zuleitung an den Rat der Stadt wird der vorläufige Jahresabschluss der vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüferin zur örtlichen Prüfung vorgelegt werden.

Die Beratung des geprüften Jahresabschlusses im Rechnungsprüfungsausschuss und die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 durch den Rat der Stadt sind fristgerecht für September 2019 vorgesehen.

 

 

 

 

 

 


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


 

Anlagenverzeichnis:

 

  • Quartalsbericht zum 31.12.2018
  • vorläufige Ergebnisrechnung 2018
  • vorläufige Finanzrechnung 2018
  • vorläufige Schlussbilanz zum 31.12.2018