Sachverhalt:
Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Das vorläufige Jahresergebnis 2018 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 1,839 Mio. €.
Gegenüber dem in der Haushaltsplanung 2018 vorgesehenen
Jahresüberschuss in Höhe von rd. 0,132
Mio. € bedeutet dies eine erhebliche
Ergebnisverbesserung um rd. 1,707 Mio. €.
Neben der vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und
Schlussbilanz ist dem vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im Rahmen
des Finanzcontrollings zum 31.12.2018 beigefügt, in dem die Entwicklung des
Jahresergebnisses 2018 ausführlich erläutert wird.
Im Wesentlichen ist
jedoch eine Fortführung der bereits aus den vorigen Quartalsberichten bekannten
Entwicklungen erfolgt. Das vorläufige Jahresergebnis von rd. 1,839 € liegt nur
leicht unterhalb der erstellten Prognose im Bericht zum dritten Quartal 2018
mit einem zu diesem Zeitpunkt erwarteten Jahresüberschuss von rd. 1,872 Mio. €.
Als wesentliche
Gründe für das verbesserte Jahresergebnis sind insbesondere der erhöhte Anteil
an der Einkommensteuer, die Erstattungen aus den Abrechnungen der Kreisumlagen,
die Gewinnausschüttung der ESW GmbH sowie Auflösungen und Herabsetzungen von
Rückstellungen zu nennen.
Hierbei ist
festzuhalten, dass ohne diese nicht planbaren Effekte das Jahresergebnis 2018
deutlich näher an der Haushaltplanung 2018 liegen würde. Ohne die v. g.
Faktoren würden die Gesamterträge im Jahr 2018 nur um rd. 0,4% von der
Haushaltsplanung abweichen, die Gesamtaufwendungen um rd. 1,1 %.
Darüber hinaus
konnten im Jahr 2018 auch weitere Aufwandsreduzierungen u. a. bei den Personalaufwendungen
und den Sach- und Dienstleistungsaufwendungen erzielt werden.
So können auch
einzelne Mehraufwendungen wie insbesondere bei den Versorgungsaufwendungen
mehr als ausgeglichen werden.
Im Anschluss an die
Zuleitung an den Rat der Stadt wird der vorläufige Jahresabschluss der vom
Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüferin zur örtlichen
Prüfung vorgelegt werden.
Die Beratung des geprüften Jahresabschlusses im
Rechnungsprüfungsausschuss und die Feststellung des Jahresabschlusses 2018
durch den Rat der Stadt sind fristgerecht für September 2019 vorgesehen.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
- Quartalsbericht zum 31.12.2018
- vorläufige Ergebnisrechnung 2018
- vorläufige Finanzrechnung 2018
- vorläufige Schlussbilanz zum 31.12.2018