Betreff
Anregung des SPD-Ortsvereins Wassenberg gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 6 Hauptsatzung zur Erweiterung der Satzung über die Abfallentsorgung auf nicht bündelbare Kleingartenabfälle
Vorlage
BV/FB5/014/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird zurückgestellt bis zur Beratung über die Gebührenbedarfsberechnung 2020 für den Bereich der Abfallwirtschaft.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 12.01.2019 beantragt der SPD-Ortsverein Wassenberg eine Erweiterung der Satzung über die Abfallentsorgung auf nicht bündelbare Kleingartenabfälle und hierzu beschränkt auf das Jahr 2019 gebührenfrei einen Testlauf durchzuführen, um Daten und sonstige Erkenntnisse zur Gebührenkalkulation und Akzeptanz der Bevölkerung zu erlangen. Zum vollständigen Inhalt des Antrags wird auf das dieser Beratungsvorlage als Anlage 1 beiliegende Schreiben verwiesen.

 

Stellungnahme:

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Abgesehen von dem formalen Hinweis, dass der Rat der Stadt Wassenberg mangels Zuständigkeit allenfalls eine Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung anregen kann, ist der Rat bei dem vorliegenden Antrag dennoch vorrangig zuständig, da eine Annahme dieses Antrags finanzielle Auswirkungen hat.

 

Da der Sachverhalt dem Grunde nach bereits aufgrund einer Eingabe eines Bürgers in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 27.11.2018 abschließend behandelt wurde, wird an dieser Stelle auf die seinerzeitige Beschlussvorlage verwiesen.

 

Bereits in der November-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde im Rahmen der Erörterung festgestellt, dass ein „belastbarer Testlauf“, der allerdings auch über den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft zu finanzieren ist, nur Sinn macht, wenn die Abfuhren und deren Umfang einschl. Kenntlichmachung einer Neuregelung auch im Abfallkalender, der allen Haushalten gesondert zugestellt wird, enthalten ist. In der November-Sitzung wurde bereits durch die Verwaltung berichtet, dass sich der Abfallkalender 2019 in der Zustellung befindet und deshalb bestand dem Grunde nach Einvernehmen darüber, diese Anregung mit der Beratung der Gebührenbedarfsberechnung 2020 erneut ergebnisoffen aufzugreifen.

 

Eine Erweiterung des Holsystems im Bereich der Abfallwirtschaft ohne dieses erweiterte Angebot in dem Abfallkalender anzukündigen, macht keinen Sinn, da man die Abfallbesitzer nur unzureichend informieren kann und man deshalb bei der im Antrag angeregten Vorgehensweise keine belastbaren Daten erhält. In diesem Zusammenhang gilt es zudem klarzustellen, dass Leistungen im Rahmen einer kostenrechnenden Einrichtung (Gebührenhaushalt) auch umfassend über Gebühren zu decken sind, d. h., auch die Aufwendungen eines Testlaufs, beispielsweise im Falle einer Annahme dieses Antrags für 2019 mit unzureichender Information oder für 2020 mit Aufnahme in den Abfallkalender

- die erforderlichen Satzungsänderungen gleichzeitig unterstellt – sind über die Erzielung von Gebühren kostendeckend zu gestalten.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

1 Anlage