Betreff
Auslobung eines Heimat-Preises
Vorlage
BV/FB1/007/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für das Jahr 2019 wird in Wassenberg ein „Heimat-Preis“ ausgelobt, sofern das Land Nordrhein-Westfalen das Preisgeld in Höhe von 5.000 € fördert.

Der Preisvergabe werden folgende Preiskriterien zugrunde gelegt:

·         Beitrag zur Erhaltung von Traditionen, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes

·         Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der lokalen und regionalen Identität

·         Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Verwurzelung von Menschen in Wassenberg

·         Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts in Wassenberg

Das Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro soll in der Staffelung 2.500 Euro (1. Platz), 1.500 Euro (2. Platz) und 1.000 Euro (3. Platz) vergeben werden. Gibt es nur zwei Preisträger, dann ist die Staffelung 3.500 Euro (1. Platz) und 1.500 Euro (2. Platz). Gibt es nur einen Preisträger, so erhält er die volle Summe von 5.000 Euro als Preisgeld.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

In der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis‘“ vom 25.07.2018 wird ausgeführt, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Preisgelder übernimmt. Mit dem Heimat-Preis würdigen Gemeinden Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat. Gefördert werden Heimat-Preise, die auf Grundlage eines Ratsbeschlusses durch die Gemeinden ausgelobt werden. Der Gremienbeschluss muss die Preiskriterien festlegen. Hierbei ist der jährlich durch das Land festgelegte Schwerpunkt angemessen zu berücksichtigen.

Die Fördersumme ist ausschließlich für Preisgelder einsetzbar. Kosten für die Organisation der Preisvergabe sind nicht förderfähig. Der Heimat-Preis kann als einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder -abstufungen verliehen werden. Kreisangehörige Kommunen können ein Preisgeld von 5.000 Euro ausloben. Die Heimat-Preise können einmal jährlich durch die Gemeinden vergeben werden. Die Maßnahme ist bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen. Zuwendungen werden erstmals für das Jahr 2019 bewilligt. Die Antragstellung ist bereits im Vorjahr möglich.

Was das Land NRW unter „Heimat“ versteht, ist in der Broschüre ‚Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet. Häufige Fragen und Antworten‘ verdeutlicht:

Für Heimat gibt es keinen allgemein gültigen Begriff, aber Heimat hat viel mit Tradition, mit unsichtbaren Wurzeln eines jeden Menschen, die Halt und Orientierung und Überschaubarkeit in einer unübersichtlich gewordenen Welt bieten, zu tun. Bei Heimat geht es um das Verbindende, um die Gemeinschaft und den Zusammenhalt. Heimat ist Lebensqualität und schafft Verbundenheit in Zeiten, wo uns vieles zu trennen scheint.

Gefördert werden Initiativen und Projekte, die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft und damit Heimat stärken. Das Land setzt kein zentrales Leitbild von Heimat voraus oder durch, sondern lässt die Ausgestaltung in den Händen derjenigen, die Heimat vor Ort leben und tagtäglich gestalten.  

Daraus lassen sich folgende wesentliche Kriterien zur Verleihung des Heimat-Preises ableiten:

·         Beitrag zur Erhaltung von Traditionen, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes

·         Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der lokalen und regionalen Identität

·         Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Verwurzelung von Menschen in Wassenberg

·         Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts in Wassenberg

Es wird angeregt, bis zu drei Projekte bzw. Initiativen auszuzeichnen, wobei für den ersten Platz 2.500 Euro, den zweiten Platz 1.500 Euro und für den dritten Platz 1.000 Euro vergeben werden. Gibt es nur zwei Preisträger, dann ist die Staffelung 3.500 Euro (1. Platz) und 1.500 Euro (2. Platz). Gibt es nur einen Preisträger, so erhält er die volle Summe von 5.000 Euro als Preisgeld. 

Zur Preisvergabe ist eine Jury einzurichten, über deren Zusammensetzung noch zu entscheiden ist. Zu beschließen ist auch das konkrete Bewertungsverfahren. Die Forderung aus der Förderrichtlinie, die jeweiligen Schwerpunkte des Landes NRW angemessen zu berücksichtigen, spricht dafür, die Kriterien jedes Jahr unterschiedlich zu gewichten und ggfs. weitere Kriterien hinzuzunehmen. Für das Jahr 2019 ist bislang kein Schwerpunkt des Landes bekannt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


 

Anlagenverzeichnis:

Antrag der CDU-Fraktion vom 08.11.2018