Betreff
Bebauungsplan Nr. 39 B "GIB Wassenberg-Süd" in der Ortschaft Wassenberg; 1. vereinfachte Änderung; hier: a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/117/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

1.       Stellungnahme des Landrates des Kreises Heinsberg vom 07.06.2018;

-Untere Bodenschutzbehörde und Untere Wasserbehörde-

 

Die vorgebrachten Anregungen seitens der Unteren Bodenschutzbehörde sowie der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg werden anerkannt und finden ihre Berücksichtigung als Hinweise gemäß Punkte 4.1 und 4.2 in den textlichen Festsetzungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die vorgebrachten Anregungen seitens des Kreises Heinsberg vom 07.06.2018 durch die Untere Bodenschutzbehörde sowie durch die Untere Wasserbehörde werden anerkannt und finden ihre Berücksichtigung als Hinweise gemäß Punkte 4.1 und 4.2 in den textlichen Festsetzungen.

 

 

b)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 20.08. bis 19.09. 2018 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

 

c)       Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Beschlussvorschlag:

Die 1. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 07.09.2016 die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg mit der Zielsetzung beschlossen, die bisher im nördlichen Plangebiet gekennzeichneten Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern teilweise zu streichen. Ferner werden das Baufenster sowie die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen dementsprechend angepasst.

 

Die Bekanntmachung über die Einleitung des 1. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg erfolgte im Amtsblatt Nr. 11/2016 am 21.09.2016.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 08.05. bis 12.06.2018 statt.

 

Der Kreis Heinsberg hat in seiner Stellungnahme vom 07.06.2018 für die Bereiche der Unteren Bodenschutzbehörde sowie der Unteren Wasserbehörde Anregungen vorgebracht, die nunmehr in den Hinweisen gemäß Punkte 4.1 und 4.2 ihre Berücksichtigung in den textlichen Festsetzungen finden. Den Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde sowie der Unteren Wasserbehörde wird somit gefolgt (siehe Beschlussvorschlag zu a).

 

Aufgrund der Übernahme der Punkte 4.1 und 4.2 wurden im Rahmen der  durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 20.08. bis 19.09.2018 (öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 13/2018 am 10.08.2018) seitens des Kreises Heinsberg keine weiteren Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Der beigefügte Übersichtsplan grenzt den Bereich des 1. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg ab. Des Weiteren zählen zu den Anlagen dieser Beschlussvorlage (siehe hierzu das entsprechende Anlagenverzeichnis) die Begründung sowie der geänderte Bebauungsplan.

 

Diese Anlagen können auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

  1. Stellungnahme des Kreises Heinsberg vom 07.06.2018
  2. Abgrenzung des Geltungsbereiches
  3. Bebauungsplan
  4. Begründung