Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen
Vorlage
BV/FB5/115/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die in dieser Beschlussvorlage nachfolgend aufgeführten Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2019 werden beschlossen.

Im Ergebnisplan ergibt sich daraus im Jahr 2019 eine Verbesserung des geplanten Jahresergebnisses um insgesamt 361.000,00 € auf nunmehr 1.013.000 €.

Die Verbesserung im Finanzplan beträgt 389.100,00 €.

Die in dieser Beschlussvorlage aufgeführten einzelnen Änderungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.      Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungen lt. vorstehender Ziffer 1 zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen erfolgte in der Sitzung des Rates am 08.11.2018.

 

Auf Grund aktualisierter Informationen zur Haushaltsplanung ergeben sich weitere Änderungen am Entwurf der Haushaltssatzung.

 

 

Im Einzelnen sind die nachfolgenden Änderungen in der Ergebnisplanung vorgenommen worden:

 

 

91610300

Steueranteile

402100

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

2019

2020

2021

2022

Entwurf

7.892.000

8.342.000

8.718.000

9.188.000

Beschlussfassung

7.907.000

8.357.000

8.733.000

9.205.000

Differenz

15.000

15.000

15.000

17.000

 

402200

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

2019

2020

2021

2022

Entwurf

588.100

604.600

617.900

632.100

Beschlussfassung

676.400

695.300

710.600

726.900

Differenz

88.300

90.700

92.700

94.800

 

Die Planung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer ist im Entwurf zur Haushaltssatzung 2019 anhand der voraussichtlichen Festsetzungen im Jahr 2018 zzgl. der Orientierungsdaten des Landes erfolgt.

Zwischenzeitlich liegt die sog. Regionalisierung der Steuerschätzung November 2018 vor, die eine genauere Planung unter Berücksichtigung der bekannten Schlüsselzahlen der Stadt Wassenberg erlaubt.

 

 

91610400

Allgemeine Zuweisungen

411100

Schlüsselzuweisungen vom Land

2019

2020

2021

2022

Entwurf

10.098.200

11.642.000

12.441.000

12.847.000

Beschlussfassung

10.304.400

11.813.000

12.582.000

12.995.000

Differenz

206.200

171.000

141.000

148.000

 

Die Planung der Schlüsselzuweisung vom Land erfolgte im Entwurf zur Haushaltssatzung auf Grundlage der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2019 vom 20.07.2018.

Inzwischen liegt die 1. Modellrechnung zum GFG 2019 vor. Diese weist im Vergleich zur Arbeitskreisrechnung eine deutliche Erhöhung der Schlüsselzuweisung vom Land sowie in der Finanzplanung eine Erhöhung der Investitionspauschale aus. Für andere allgemeine Zuweisungen sind keine relevanten Änderungen erfolgt.

 

90520100

Durchführung des AsylbLG

414000

Zuweisungen lfd. (Bund)

2019

2020

2021

2022

Entwurf

102.000

102.000

102.000

102.000

Beschlussfassung

368.000

0

0

0

Differenz

266.000

-102.000

-102.000

-102.000

 

Für das Jahr 2018 ist eine anteilige Weiterleitung der sog. Integrationspauschalen des Bundes durch das Land NRW erfolgt, die im Entwurf der Haushaltssatzung 2019 für den gesamten mittelfristigen Planungszeitraum angenommen worden ist.

Inzwischen liegt ein Beschluss der CDU-Landtagsfraktion vor, die Integrationspauschalen im Jahr 2019 vollständig an die Kommunen weiterzuleiten.

Auf eine Veranschlagung im weiteren mittelfristigen Zeitraum ab 2020 wird jedoch nunmehr verzichtet, da derzeit unklar ist ob überhaupt weiterhin Integrationspauschalen durch den Bund gewährt werden, und ob diese dann ggf. vollständig oder anteilig an durch das Land NRW an die Kommunen weitergeleistet werden.

 

 

90520100

Durchführung des AsylbLG

414100

Zuweisungen lfd. (Land)

2019

2020

2021

2022

Entwurf

850.000

850.000

850.000

850.000

Beschlussfassung

650.000

650.000

650.000

650.000

Differenz

-200.000

-200.000

-200.000

-200.000

 

Die Stadt Wassenberg erhält Zuweisungen des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Diese Zuweisungen werden für Asylsuchende im lfd. Verfahren gewährt, jedoch nicht mehr für anerkannte Asylsuchende und nicht mehr für geduldete Asylsuchende nach dem Ablauf von 3 Monaten. Im Verlauf des Jahres 2018 ist eine relative Erhöhung der Zahl der anerkannten und geduldeten Asylsuchenden und eine Verringerung der Zahl der Asylsuchenden im lfd. Verfahren zu verzeichnen, so dass mit weiter sinkenden Zuweisungen des Landes nach dem FlüAG auch für das Haushaltsjahr 2019 und den weiteren Finanzplanungszeitraum zu rechnen ist.

 

 

91310400

Bergfried Wassenberg

414200

Zuweisungen lfd. (Kreis)

2019

2020

2021

2022

Entwurf

0

0

0

0

Beschlussfassung

1.500

1.500

1.500

1.500

Differenz

1.500

1.500

1.500

1.500

 

Die Stadt Wassenberg erhält eine Zuweisung des Kreises Heinsberg für den musealen Betrieb im Bergfried Wassenberg, die bislang noch nicht im Haushalt veranschlagt gewesen ist.

 

 

 

 

 

 

90410100

Allg. Kulturverwaltung

531500

Zuschüsse lfd. (verb.Unternehmen)

2019

2020

2021

2022

Entwurf

146.400

150.200

153.900

157.600

Beschlussfassung

155.200

161.200

165.200

169.900

Differenz

8.800

11.000

11.300

12.300

 

90420100

Ausstellungen

531500

Zuschüsse lfd. (verb.Unternehmen)

2019

2020

2021

2022

Entwurf

2.300

2.500

2.800

3.100

Beschlussfassung

7.300

7.500

7.800

8.000

Differenz

5.000

5.000

5.000

4.900

 

90430200

Heimatpflege

531500

Zuschüsse lfd. (verb.Unternehmen)

2019

2020

2021

2022

Entwurf

14.300

15.300

16.300

17.300

Beschlussfassung

16.500

18.300

19.900

21.000

Differenz

2.200

3.000

3.600

3.700

 

Die Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH erhält von der Stadt Wassenberg eine Verlustausgleich für ideelle Bereiche.

Auf Grundlage des neuen Wirtschaftsplans der gGmbH für das Jahr 2019 erfolgen erhöhte Personalaufwendungen auf Grund der Neuberechnung der Zusatzversorgung sowie zusätzliche Sachaufwendungen für einzelne Projekte.

 

 

90430200

Förderung der Wohlfahrtspflege

531800

Zuschüsse lfd. (übriger Bereich)

2019

2020

2021

2022

Entwurf

8.500

8.500

8.500

8.500

Beschlussfassung

13.200

13.200

13.200

13.200

Differenz

4.700

4.700

4.700

4.700

 

Zur Durchführung von Paketaktionen und Veranstaltungen für ältere Mitbürger/-innen gewährt die Stadt einen Zuwendungsbetrag an die Ortsvorsteher.

In den vergangenen Jahren wurde ein Festbetrag anhand der Einwohnerzahl auf die einzelnen Ortsteile verteilt. Auf Grund der unterschiedlichen demografischen Entwicklung hat dies jedoch zu deutlich unterschiedlichen Beträgen je älterer Mitbürgerin / älterem Mitbürger im Vergleich der einzelnen Ortsteile geführt.

Ab dem Jahr 2019 wird die Förderung daher auf einen Pauschalbetrag je älterer Mitbürgerin / älterem Mitbürger umgestellt. Die führt zu einem Anstieg des Gesamtbetrags der Zuwendungen.

 

 

 

 

 

 

 

91610600

Allgemeine Umlagen

537400

Allgemeine Kreisumlage

2019

2020

2021

2022

Entwurf

8.721.200

8.901.000

8.912.000

8.923.000

Beschlussfassung

8.707.500

8.887.000

8.898.000

8.909.000

Differenz

-13.700

-14.000

-14.000

-14.000

 

537500

Mehrbelastung Kreisjugendamt

2019

2020

2021

2022

Entwurf

5.247.300

5.510.000

5.794.000

6.078.000

Beschlussfassung

5.248.100

5.511.000

5.795.000

6.079.000

Differenz

800

1.000

1.000

1.000

 

Gemäß der 1. Modellrechnung zum GFG 2019 erhält auch der Kreis Heinsberg eine höhere Schlüsselzuweisung vom Land. Der Kreis Heinsberg hat zugesagt, diese Verbesserung an die Kommunen weiterzugeben, so dass der Kreisumlagebedarf nunmehr auf 125,8 Mio. € sinkt.

 

Der Umlagebedarf für das Kreisjugendamt bleibt unverändert; eine geringfügige Anpassung des Betrags der Stadt Wassenberg erfolgt jedoch auf Grund der mit der 1. Modellrechnung fortgeschriebenen Umlagegrundlagen.

 

 

91110200

Gasversorgung

543152

Sonstige Beratungsaufwendungen

2019

2020

2021

2022

Entwurf

0

0

0

0

Beschlussfassung

8.200

0

0

0

Differenz

8.200

0

0

0

 

Im Jahr 2019 ist die Neuausschreibung der Gaskonzession für das Stadtgebiet Wassenberg erforderlich. Hierfür werden zusätzliche Aufwendungen geplant.

 

 

91130100

Abwasserbeseitigungsanlagen

551700

Zinsaufwendungen (Kreditinstitute)

2019

2020

2021

2022

Entwurf

24.500

21.400

18.300

11.700

Beschlussfassung

24.500

21.400

18.300

7.300

Differenz

0

0

0

-4.400

 

Auf Grund zusätzlicher Sondertilgungen verringern sich die Zinsaufwendungen im Jahr 2022.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die dargestellten Änderungen der Ergebnisplanung führen insgesamt zu den folgenden Veränderungen der geplanten Jahresergebnisse:

 

26

Jahresergebnis

2019

2020

2021

2022

Entwurf

652.000

2.359.200

3.269.300

3.928.600

Beschlussfassung

1.013.000

2.324.700

3.205.900

3.879.700

Differenz

361.000

-34.500

-63.400

-48.900

 

Der geplante Jahresüberschuss im Jahr 2019 steigt somit von 652.000 € im Entwurf der Haushaltssatzung auf nunmehr 1.013.000 € in der Beschlussfassung.

Bei den geplanten Jahresergebnissen der Folgejahre 2020 bis 2022 treten leichte Reduzierungen ein; trotzdem werden weiterhin im gesamten Planungszeitraum erhebliche Jahresüberschüsse ausgewiesen.

 

 

Da alle Änderungen der Ergebnisplanung auch zahlungswirksame Positionen betreffen, sind die Änderungen in die entsprechenden Konten der Finanzplanung zu übernehmen.

Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit in der Finanzplanung ändert sich daher grundsätzlich analog zur Ergebnisplanung wie folgt:

 

17

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

2019

2020

2021

2022

Entwurf

2.047.700

3.890.500

5.020.600

5.640.200

Beschlussfassung

2.408.700

3.856.000

4.957.200

5.590.500

Differenz

361.000

-34.500

-63.400

-49.700

 

Lediglich im Jahr 2022 ergibt sich auf Grund der abweichenden Fälligkeiten für Zinsleistungen eine geringfügige Abweichung von den Änderungen in der Ergebnisplanung.

 

 

Folgende Änderungen werden zudem an der Finanzplanung vorgenommen:

 

91610400

Allgemeine Zuweisungen

681110

Zuweisungen inv. (Investitionspauschale)

2019

2020

2021

2022

Entwurf

937.000

953.400

970.100

987.100

Beschlussfassung

965.100

982.000

999.200

1.016.700

Differenz

28.100

28.600

29.100

29.600

 

Der Planansatz für die Zuweisungen aus der Investitionspauschale des Landes wird nunmehr ebenfalls auf Grund der 1. Modellrechnung zum GFG 2019 aktualisiert.

Die pauschalen Zuweisungen sind im Entwurf zum Haushalt 2019 weitestgehend bereits konkreten Investitionsmaßnahmen zugeordnet worden. Die Erhöhung wird nunmehr bei der Position der allgemeinen Zuweisungen veranschlagt und nachfolgend im Jahresabschluss 2019 konkret zugeordnet.

 

 

 

 

91130100

Abwasserbeseitigungsanlagen

792700

Tilgung Invest.kredite (Kreditinstitute)

2019

2020

2021

2022

Entwurf

127.900

127.900

203.700

54.800

Beschlussfassung

127.900

127.900

203.700

469.600

Differenz

0

0

0

414.800

 

Bei der Prüfung der Zinsbindungsfristen wurde die Möglichkeit weiterer Sondertilgungen im Jahr 2022 festgestellt. Diese werden nunmehr vollständig veranschlagt, so das alle Möglichkeiten zur Sondertilgung im gesamten Finanzplanungszeitraum ausgeschöpft sind.

Die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten (ohne Förderkredite “Gute Schule 2020“) sinken somit zum 31.12.2022 auf geplant 816.957,34 € bzw. 45,03 €/Einwohner.

 

 

Die Änderungen der Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit sowie die Änderungen der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit führen zu folgenden Änderungen am Ergebnis der Finanzplanung: 

 

36

Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln

2019

2020

2021

2022

Entwurf

-877.600

-278.900

4.741.700

5.533.500

Beschlussfassung

-488.500

-284.800

4.707.400

5.098.600

Differenz

389.100

-5.900

-34.300

-434.900

 

 

Der Bestand der liquiden Mittel entwickelt sich in der Finanzplanung daher wie folgt:

 

38

Liquide Mittel

2019

2020

2021

2022

Entwurf

331.500

52.600

4.794.300

10.327.800

Beschlussfassung

720.600

435.800

5.143.200

10.241.800

Differenz

389.100

383.200

348.900

-86.000

 

 

 

Die aktualisierten Fassungen der Haushaltssatzung sowie des Gesamtergebnisplanes und des Gesamtfinanzplanes sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


 

 

Anlagenverzeichnis:

 

  • Haushaltssatzung 2019
  • Gesamtergebnisplan 2019
  • Gesamtfinanzplan 2019