Betreff
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Orsbeck, Flur 2, Flurstück 581 (Ratheimer Straße 101)
Vorlage
BV/FB6/110/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für einen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Orsbeck, Flur 2, Flurstück 581 (Ratheimer Straße 101), ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen mit der Zielsetzung, Baurecht zur Errichtung ein- und zweigeschossiger Wohngebäude zu schaffen; dieser Bereich ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) sind durchzuführen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 91 „Ratheimer Straße“ in der Ortschaft Orsbeck; dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die Festsetzung gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -qualifizierter Bebauungsplan- enthalten.

 


Sachverhalt:

Der vorliegende Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Orsbeck, Flur 2, Flurstück 581, Ratheimer Straße 101, war bereits Beratungsgegenstand der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 05.09.2018. Auf die entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.08.2018, TOP 3., wird verwiesen.

 

Im Rahmen der Ausschussberatung am 05.09.2018 wurde der Wunsch geäußert, dass das Projekt in der nächsten Ausschusssitzung vorgestellt werde.

 

In Abstimmung mit dem Vorhabenträger sowie dem Planungsbüro Christian Hernicke, Neuss, wird dies nun in der Sitzung am 28.11.2018 erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

  1. Planentwurf
  2. Abgrenzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 „Ratheimer Straße“ in der Ortschaft Orsbeck