hier: Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht
Beschlussvorschlag:
Im Falle der Verlängerung der Regelungen des sog. Vergabebeschleunigungserlasses vom 03.02.2009 stimmt der Rat der Fortführung der Vereinfachungen im Vergaberecht und zwar im Umfang der Festlegungen des Ratsbeschlusses vom 24.09.2009 zu.
Sachverhalt:
Nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen ist mit der Verlängerung des Vergabebeschleunigungserlasses vom 03.02.2009 (hier: z. Z. Befristung bis 31.12.2010) zu rechnen.
Da auch nach dem 31.12.2010 noch Vergabeverfahren zur vollständigen Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II ohnehin noch der Zeitraum von etwa einem Jahr benötigt wird, schlägt die Verwaltung vor, der Fortführung des sog. Vergabebeschleunigungserlasses vom 03.02.2009 zuzustimmen und zwar im Umfang der Festlegungen des Ratsbeschlusses vom 24.09.2009.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |