Betreff
Erlass einer neuen Gebührenordnung für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB1/084/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die im Entwurf vorgelegte Gebührenordnung für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen der Stadt Wassenberg wird beschlossen und zum 01.01.2019 in Kraft gesetzt.

 


Sachverhalt:

Die z. Z. gültige Gebührenordnung der Stadt Wassenberg vom 21.11.1997 für die Benutzung der Lehrschwimmbecken, der Sport- und Turnhallen, der Sportplätze, der Mehrzweckhalle Ophoven, des Bürgerhauses Effeld, des Forums der Betty-Reis-Gesamtschule Wassenberg und von Schulräumen wurde letztmalig zum 01.01.2002 im Zuge der EURO-Anpassung geändert.

 

Da zwischenzeitlich die Lehrschwimmbecken nicht mehr existent sind und einige Gebäude, die zu Veranstaltungszwecken genutzt werden in der Gebührenordnung noch nicht aufgeführt werden (z. B. Multifunktionale Bildungs- und Begegnungsstätte, Bergfried, Aulen und Mehrzweckräume in den Grundschulen etc.), ist eine Anpassung der Gebührenordnung erforderlich.

 

Die Gebühren wurden im Wesentlichen unverändert für die ortsansässigen Vereine und Organisationen der Stadt Wassenberg übernommen. Es wurde nur eine Gebührenanpassung bei der Nutzung von mehreren Räumen innerhalb einer Einrichtung für eine Veranstaltung sowie für die Nutzung von städtischen Sportanlagen für Sonderveranstaltungen vorgenommen.

 

Des Weiteren wurde die Nutzung durch auswärtige Vereine und Organisationen sowie die Nutzung für Veranstaltungen gewerblicher oder beruflicher Art betraglich festgelegt.

 

Die neue Gebührenordnung soll zum 01.01.2019 in Kraft treten.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

1. Gegenüberstellung des Entwurfes der neuen Gebührenordnung und alten Gebührenordnung vom 21.11.1997

2. Entwurf der Gebührenordnung für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen