Betreff
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen: "Steinzeit in den Vorgärten beenden" -Erarbeitung einer Satzung für das Stadtgebiet Wassenberg-
Vorlage
BV/FB6/082/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

In künftigen Bebauungsplänen ist die nachfolgende bauordnungsrechtliche Festsetzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 Abs. 4 BauO NRW bei der Gestaltung von Vorgärten wie folgt aufzunehmen:

 

„Als Vorgärten gelten die Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und der Straßenverkehrsfläche zugewandten Gebäudeaußenkante bzw. deren Verlängerung bis zur seitlichen Grundstücksgrenze. Bei Eckgrundstücken ist die Verkehrsfläche ausschlaggebend, von welcher die bauliche Anlage erschlossen wird. Die Vorgärten sind auf mindestens 30 % ihrer Fläche wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen, zu begrünen, zu bepflanzen und so zu unterhalten“.

 

Eine weitergehende Regelung für alle Grundstücke im Gebiet der Stadt Wassenberg durch Erlass einer Satzung -wie beantragt- wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 18.06.2018 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Wassenberg „Steinzeit in den Vorgärten beenden“ -Erarbeitung einer Satzung für das Stadtgebiet-.

 

Vorgenannter Antrag wurde im Stadtrat am 05.07.2018 unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen des Bürgermeisters“ bekannt gegeben.

 

In diesem Antrag wird die Verödung der Vorgärten in Wohngebieten als negatives Erscheinungsbild in der Stadt dargelegt. Aus der Historie bleibt zunächst festzuhalten, dass in Bebauungsplänen,  die schon vor einigen Jahren ihre Rechtskraft erhielten, konkret auf den Grundstücken Hochstämme als Bäume und auch Heckeneingrünungen vorzunehmen waren. Leider hat die Praxis jedoch gelehrt, dass die Umsetzung mit diesen Festsetzungen oftmals nicht eingehalten wurden und Zäune und auch Betonwände anstelle der Hecken heute die räumliche Trennung zum Nachbarn darstellen. Auch dies ist sicherlich der Situation geschuldet, dass immer weniger Bürgerinnen und Bürger bereit sind, aufwendige Schnitt- und Pflegearbeiten selber durchführen oder durchführen lassen.

 

Bereits die Einhaltung dieser Festsetzung im Bebauungsplan ist kaum möglich, da die rechtlichen Auseinandersetzungen extrem zeitaufwendig und personalbindend sind und die letztlich evtl. nach einem jahrelangen Rechtsstreit erzielbaren Ergebnisse sicherlich unverhältnismäßig bezogen auf den Aufwand sein werden.

 

Daher werden nach Auffassung der Verwaltung Festsetzungen im Bebauungsplan gemäß Beschlussvorschlag allenfalls bei einigen Grundstückseigentümern die „Hemmschwelle“ erhöhen.

 

Völlig ausgeschlossen ist daher, alle Baugrundstücke im Stadtgebiet Wassenberg mit einer satzungsrechtlichen Regelung zu „überziehen“.

 

Aus diesem Grunde stellt der jetzt gewählte Beschlussvorschlag für künftige Bebauungsplangebiete zu garantieren, dass, wie vorgeschlagen, mindestens 30 % der Vorgartenflächen wasseraufnahmefähig zu belassen und herzustellen sind, zu begrünen, zu bepflanzen und auch so zu unterhalten, einen Kompromissvorschlag dar.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag Bündnis 90/Die Grünen „Steinzeit in Vorgärten beenden“ vom 18.06.2018