Beschlussvorschlag:
Dem vorliegenden
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg vom 23.03.2018 auf Erlass
einer Außenbereichssatzung im Bereich Entenpfuhl wird nicht entsprochen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 23.03.2018 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg den Erlass einer Außenbereichssatzung im Bereich Entenpfuhl. Auf den beigefügten Antrag nebst beigefügtem Luftbild, der im Stadtrat am 03.05.2018 unter „Mitteilungen des Bürgermeisters“ bekannt gegeben wurde, wird verwiesen.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg ist die jetzt für den Erlass einer möglichen Außenbereichssatzung im Bereich Entenpfuhl beschriebene Fläche komplett als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Gegenüber der Straße Entenpfuhl schließt sich Waldbereich an.
Im Regionalplan der Bezirksregierung Köln ist dieser Bereich als Freiraum festgesetzt.
Ferner bleibt festzuhalten, dass dieser gesamte Bereich im Landschaftsschutzgebiet liegt.
Heute stellt sich unstrittig dieser Bereich als Splittersiedlung dar. Ersatz-, An- sowie Umbauten in einem vertretbaren Rahmen sind auch in diesem Bereich nachwievor möglich und es können auch Neubauten (siehe Baulücke Entenpfuhl 26) gebaut werden.
Der seitens der Antragsteller zitierte § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) beinhaltet aber ausdrücklich, dass als Voraussetzung für die Aufstellung einer Satzung ist, dass
- sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbart ist.
Aufgrund der eindeutigen Rechtslage wäre eine geordnete städtebauliche Entwicklung mit einer solchen Satzung im Bereich Entenpfuhl nicht vereinbar und somit nicht genehmigungsfähig.
Unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtslage kann dem Antrag nicht entsprochen werden.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg vom 23.03.2018 nebst beigefügten Luftbild