Beschlussvorschlag:
Für einen Teilbereich
des stadteigenen Grundstückes Gemarkung Myhl, Flur 9, Flurstück 358
(St.-Johannes-Straße) in der Ortschaft Myhl ist im vereinfachten beschleunigten
Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufzustellen mit
der Zielsetzung, in diesem Bereich Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen.
Die gesetzlich
vorgeschriebenen Verfahrensschritte im vereinfachten beschleunigten Verfahren
gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) sind durchzuführen.
Der Bebauungsplan
erhält die Nr. 92 „St.-Johannes-Straße“ in der Ortschaft Myhl; dieser
Bebauungsplan soll die Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
-qualifizierter
Bebauungsplan- enthalten.
Die derzeit im
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg dargestellte Fläche
für die Landwirtschaft für den betroffenen Änderungsbereich ist zukünftig als
Wohnbaufläche darzustellen und im Wege der Berichtigung des
Flächennutzungsplanes analog § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
anzupassen.
Sachverhalt:
Derzeit wird die Bundesstraße 221n als Ortsumgehung Wassenberg zwischen Wegberg-Wildenrath (Testringgelände) bis zur Anschlussstelle an die L 117 gebaut; eine Fertigstellung ist für ca. Ende 2019 vorgesehen.
Einhergehend mit dieser Maßnahme wurde bereits im Rahmen des Planverfahrens zur B 221n festgelegt, die durch Myhl führende Kreisstraße K 20 ab Höhe des Myhler Friedhofes zurückzubauen und den außerhalb der Ortslage liegenden Straßenbereich künftig lediglich als Wirtschaftsweg zu nutzen.
Mit diesem Rückbau der K 20 erfolgt die Option, einen Teilbereich des städtischen Flurstückes Gemarkung Myhl, Flur 9, Flurstück 358, in einer Tiefe von ca. 40,00 m parallel zur St.-Johannes-Straße, die derzeit als Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan dargestellt ist, über Bauleitplanung künftig einer baulichen Nutzung zuzuführen.
In Abstimmung mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg ist eine solche Vorgehensweise jedoch nur über ein Bauleitplanverfahren möglich; die Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg erhebt gegen die beabsichtigte Maßnahme aufgrund erfolgter Vorgespräche keine Bedenken.
Mit der jetzt angedachten Vorgehensweise erfolgt eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung.
Da nach diesem Flurstück der Rückbau der K 20 erfolgen wird, ist beabsichtigt, im Bereich des künftigen Bebauungsplanes einen Wendehammer zu errichten.
Wie bereits im Beschlussvorschlag beschrieben, ist dieser heutige Flächenbereich im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und bedarf gemäß analoger Anwendung des § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch der künftigen Anpassung im Wege der Berichtigung, um diese Teilfläche künftig als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg darzustellen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
- Abgrenzung des Bebauungsplangebietes Nr. 92 „St.-Johannes-Straße“ in der Ortschaft Myhl