Sachverhalt:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach § 17 BMG (Meldepflicht) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Einwohnermeldebehörde an- oder umzumelden. Bei der melderechtlichen Erfassung müssen für die Identitätsprüfung aller Personen gültige Ausweisdokumente vorgelegt werden. Mit der An- oder Ummeldung werden den Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamts auch die unterschiedlichsten Ausweisdokumente aus aller Welt vorgelegt. Vor der Ausstellung einer Meldebescheinigung oder der Erfassung im Melderegister, müssen sie die Identität eines Antragstellers überprüfen.
Hierzu werden die von den Antragsstellern vorgelegten Ausweisdokumente lediglich einer Sichtkontrolle unterzogen. Dies gilt sowohl für deutsche als auch ausländische Ausweisdokumente. Eine Überprüfung insbesondere der Sicherheitsfeatures ausländischer Dokumente ist den Mitarbeitern im Einwohnermeldeamt nicht möglich, da diese weder darin geschult sind noch die jeweiligen Sicherheitsfeatures aller Länder kennen können. Ein Dokumentenprüfgerät, mit dem die Ausweisdokumente geprüft werden könnten, steht dem Einwohnermeldeamt nicht zur Verfügung. Eine Feststellung, ob es sich um ein echtes, verfälschtes oder gar gefälschtes Dokument handelt, ist den Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes nicht möglich.
Eine Auswertung für das Jahr 2017 ergab, dass sich in der Zeit vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 insgesamt 287 ausländische Staatsangehörige in der Stadt Wassenberg neu angemeldet haben. Hierbei handelte es sich um Zuzüge ausländischer Staatsangehöriger aus insgesamt 59 Staaten. Schwerpunktmäßig handelte es sich hierbei um Staatsangehörige aus den folgenden Ländern:
Polen: 59
Niederlande: 29
Rumänien: 14
Türkei: 13
Russland: 12
In 2016 beliefen sich die Neuzuzüge ausländischer Staatsangehöriger auf 246 und in 2015 auf insgesamt 609, wobei der Schwerpunkt in 2015 bei ausländischen Staatsangehörigen aus Polen (100), Rumänien (53), Bulgarien (25) und Albanien (25) festgestellt wurde. Die drastisch gestiegenen Zuzüge ausländischer Staatsangehöriger in 2015 sind aber auch auf die Flüchtlingswelle zurückzuführen (ca. 210 Flüchtlinge).
Insgesamt sind in der Stadt Wassenberg mit Stichtag zum 23.08.2018 insgesamt 1.758 ausländische Staatsbürger aus insgesamt 82 Ländern in der Stadt Wassenberg gemeldet. Schwerpunktmäßig handelte es sich hierbei um Staatsangehörige aus den folgenden Ländern:
Niederlande 381
Türkei 276
Polen 214
Arabische Republik Syrien 76
Russische Föderation 56
Rumänien 55
Vereinigtes Königreich 46
Irak 40
Italien 39
Kosovo 35
Kroatien 34
Portugal 31
Griechenland 29
Bulgarien 26
Spanien 21
Thailand 21
Österreich 15
Pakistan 14
Islamische Republik Iran 13
Vereinigte Staaten 13
Guinea 12
Indien 11
Serbien 11
Montenegro 10
Eine unwissentliche Bestätigung gefälschter Identitäten kann kostspielige Folgen haben. Denn mit der amtlichen Bestätigung sind Ansprüche auf diverse Leistungen verbunden – etwa für Sozialhilfe in Form von Geld- oder Sachleistungen, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder Unterhaltsvorschussleistungen. Die deutsche Sozialhilfe, die auch EU-Bürger und Asylbewerber beantragen dürfen, sieht zudem Regelleistungen sowie Kosten für Unterkunft, Kranken- und der Pflegeversicherung vor.
Die Auswertung hat ferner ergeben, dass in den jeweiligen Jahren die Wegzüge ausländischer Staatsangehöriger insbesondere aus Polen, Rumänien und Bulgarien annähernd denen der Zuzüge entspricht, so dass davon auszugehen ist, dass diese sich nur unterjährig im Stadtgebiet aufgehalten haben.
Ob und in wie weit eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen, aufgrund gefälschter Identitäten, in der Stadt Wassenberg bestehen, kann nicht beziffert werden.
In einer kleinen Anfrage (Drucksache 17/2528) der AfD wurde die Landesregierung unter anderem dazu befragt, ob das Land NRW die Städte bei der Anschaffung von Dokumentenprüfgeräte unterstützen sollte. Der Minister des Inneren teilte mit, dass die Landesregierung die Möglichkeit einer Unterstützung prüft, um einen Anstoß an die Gemeinden für eine flächendeckende Ausstattung aller Meldebehörden in Nordrhein-Westfalen mit mindestens einem Dokumentenprüfgerät zu geben (Drucksache 17/2780). Die entsprechenden Drucksachen sind als Anlage beigefügt.
Insgesamt hat dieses Thema, insbesondere die größeren Städte in Nordrhein-Westfalen dazu veranlasst, sich mit dem Thema der Beschaffung von Dokumentenprüfgeräten zu beschäftigen. Der Hinweis der Stadt Hamm, die bereits erfolgreich Dokumentenprüfgeräte einsetzt, ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht zu vernachlässigen.
„Inzwischen hat sich laut Stadt in der Szene herumgesprochen, dass man mit falschen Pässen in Hamm nicht weit kommt. Die Fälscherbanden hätten ihren illegalen Handel deswegen in andere Städte verlagert.“
„Wer sich mit gefälschten Dokumenten unberechtigte Leistungen erschleichen will, tut dies sicher nicht dort, wo erklärtermaßen Dokumentenprüfgeräte im Einsatz sind.“
Es kann davon ausgegangen werden, dass Dokumentenprüfgeräte zukünftig standartmäßig vor allem in den großen Städten Nordrhein-Westfalens eingesetzt werden, da die damit zu erzielenden Einsparpotentiale erheblich sind. In Folge dessen kann es jedoch zu einer Verlagerung dieses Problems auf die kreisangehörigen Städte und Kommunen kommen.
Unabhängig davon, würde der Einsatz eines Dokumentenprüfgerätes im Einwohnermeldeamt, den Mitarbeiterinnen zumindest die Möglichkeit der Feststellung einräumen, ob es sich um ein echtes, verfälschtes oder gar gefälschtes Dokument handelt. Diese Feststellung ist mit einer einfachen Sichtprüfung nicht möglich. Der hierfür erforderliche zeitliche Mehraufwand ist aufgrund der geringen Zuzugszahlen von ca. 250 – 300 ausländischen Staatsangehörigen pro Jahr vernachlässigbar. Zudem beschränkt sich der Einsatz eines Dokumentenprüfgerätes nicht nur auf die Prüfung ausländischer Ausweisdokumente.
Fraglich ist jedoch, ob eine Entscheidung des Ministeriums des Inneren abgewartet werden soll, in welcher Art eine Unterstützung der Kommunen für die Beschaffung von mindestens einem Dokumentenprüfgerät in jedem Meldeamt erfolgen soll.
Die Kosten für die Beschaffung eines Dokumentenprüfgerätes sollen bei ca. 5.000 € liegen. Des Weiteren sind jährliche Folgekosten von ca. 500 € zu erwarten. Sofern eine Beschaffung erfolgen soll, müssten hierzu die entsprechenden Angebote noch eingeholt werden.
Seitens der Verwaltung wird kein Beschlussvorschlag formuliert. Dieser soll aus der Mitte des Ausschusses erfolgen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Drucksache 17/2528 kleine Anfrage 1025
Drucksache 17/2780 Antwort
Zusammenfassung Presseberichte