Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Abfallgebühren und Erlass der 10. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung
Vorlage
BV/FB5/071/2018
Aktenzeichen
70 20 00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenkalkulation zur Abfall­entsorgung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 10. Änderungs­satzung zur Abfallgebührensatzung in der Stadt Wassenberg zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft zu setzen.

 


Sachverhalt:

 

Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen.

 

Erstmals seit 3 Jahren ergibt sich aus der Gebührenkalkulation die Notwendigkeit zur Kostendeckung des Gebührenhaushaltes „Abfallwirtschaft“ die Abfallgebühren anzuheben.

 

Ursächlich hierfür sind verschiedene Faktoren:

 

1. Kosten

  • Erhöhung der Grundgebühr des Kreises Heinsberg ab 01.01.2019;
  • Erhöhung der Gewichtsgebühr für die Entsorgung von Haus- und Sperrmüll ab 01.01.2019;
  • Anpassung der Unternehmerentschädigung für die Abfuhr von Haus- und Sperrmüll, Elektroschrott und Grünabfällen (erstmals seit 2012);
  • Tarifliche Anpassungen bei den Personalkosten

 

2. Einnahmen

  • Sinkende Einnahmen bei der Vermarktung der Abfallfraktion Papier/Pappe/ Kartonagen;

 

Zwar steht dem Gebührenhaushalt noch ein Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von rd. 92.000,00 € zur Verfügung (Stand 01.01.2018  167.739,92 €, vorgesehene Entnahme in 2018 ursprünglich 92.000,00 €, nach derzeitigem Stand „lediglich“ 75.000,00 € notwendig). Von diesen 92.000,00 € werden 78.000,00 € in die Kalkulation eingestellt. Dieser Betrag reicht jedoch nicht aus, die Mehrkosten auszugleichen.

 

Die Jahresgebühr beträgt ab dem 01.01.2019

 

bei wöchentlicher Entsorgung

bisher

für ein 35 l-Gefäß

150,00 €

(134,00 €)

für ein 50 l-Gefäß

198,00 €

(176,00 €)

bei zweiwöchentlicher Entsorgung

 

für ein 35 l-Gefäß

75,00 €

(67,00 €)

für ein 50 l-Gefäß

98,00 €

(88,00 €)

für ein 1.100 l-Gefäß

2.173,00 €

(1.937,00 €)

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: