Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenkalkulation zur Abfallentsorgung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 10. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung in der Stadt Wassenberg zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen.
Erstmals seit 3 Jahren ergibt sich aus der Gebührenkalkulation die Notwendigkeit zur Kostendeckung des Gebührenhaushaltes „Abfallwirtschaft“ die Abfallgebühren anzuheben.
Ursächlich hierfür sind verschiedene Faktoren:
1. Kosten
- Erhöhung der Grundgebühr des Kreises Heinsberg ab 01.01.2019;
- Erhöhung der Gewichtsgebühr für die Entsorgung von Haus- und Sperrmüll ab 01.01.2019;
- Anpassung der Unternehmerentschädigung für die Abfuhr von Haus- und Sperrmüll, Elektroschrott und Grünabfällen (erstmals seit 2012);
- Tarifliche Anpassungen bei den Personalkosten
2. Einnahmen
- Sinkende Einnahmen bei der Vermarktung der Abfallfraktion Papier/Pappe/ Kartonagen;
Zwar steht dem Gebührenhaushalt noch ein Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von rd. 92.000,00 € zur Verfügung (Stand 01.01.2018 167.739,92 €, vorgesehene Entnahme in 2018 ursprünglich 92.000,00 €, nach derzeitigem Stand „lediglich“ 75.000,00 € notwendig). Von diesen 92.000,00 € werden 78.000,00 € in die Kalkulation eingestellt. Dieser Betrag reicht jedoch nicht aus, die Mehrkosten auszugleichen.
Die Jahresgebühr beträgt ab dem 01.01.2019
bei wöchentlicher Entsorgung |
bisher |
|
für ein 35 l-Gefäß |
150,00 € |
(134,00 €) |
für ein 50 l-Gefäß |
198,00 € |
(176,00 €) |
bei zweiwöchentlicher Entsorgung |
|
|
für ein 35 l-Gefäß |
75,00 € |
(67,00 €) |
für ein 50 l-Gefäß |
98,00 € |
(88,00 €) |
für ein 1.100 l-Gefäß |
2.173,00 € |
(1.937,00 €) |
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: