Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2019 und Erlass der 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB5/070/2018
Aktenzeichen
70 10 00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 1) und Winterdienst (Anlage 2) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 12. Änderungssatzung (Anlage 3) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft zu setzen.

 


Sachverhalt:

Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.

 

a)       Straßenreinigung

Im Zusammenhang mit Änderung bei den Reinigungsklassen (geändertes Straßenverzeichnis) wurden insgesamt Überprüfungen der gebührenpflichtigen und herangezogenen Grund­stücke durchgeführt. Die Bemessungseinheiten wurden auf 23.502 m korrigiert. Da der Sonderposten für den Gebührenausgleich im Jahr 2018 voraussichtlich vollständig aufgezehrt wird, führen die leicht gestiegenen Kosten und die reduzierten Maßstabs­einheiten zwangsläufig zu einer Gebührenerhöhung. Der Gebührensatz für die maschinelle Straßenreinigung steigt von 1,02 €/m auf 1,22 €/m (Reinigungsklasse S1)

 

b)      Winterdienst

Die Abrechnung des Gebührenhaushaltes Winterdienst 2017 führte zu einer Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 10.174,35 € (vorgesehen waren 1.800,00 €), so dass der Bestand Anfang 2018 lediglich noch 13.045,65 € betrug. Für das Jahr 2018 ist eine weitere Entnahme in Höhe von 8.200,00 € kalkuliert. Der dann noch bestehende Rest in Höhe von 4.500,00 € wird in die Gebührenkalkulation 2019 eingestellt. Gleichzeitig erfolgte eine Neuberechnung des Gesamtaufwandes und der Verteilung auf die einzelnen Streustrecken und der bevorteilten Grundstücke mit dem Ergebnis, dass der Anteil der Gebührenpflichtigen am Gesamtaufwand deutlich niedriger angesetzt werden musste.

Damit bleibt die Gebühr für den Winterdienst konstant bei 0,25 €/m (Reinigungsklasse S3).

 

Der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst steigt von 1,27 €/m auf 1,47 €/m (Reinigungsklasse S2).

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: