Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 1) und Winterdienst (Anlage 2) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 12. Änderungssatzung (Anlage 3) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.
a) Straßenreinigung
Im Zusammenhang mit Änderung bei den Reinigungsklassen (geändertes Straßenverzeichnis) wurden insgesamt Überprüfungen der gebührenpflichtigen und herangezogenen Grundstücke durchgeführt. Die Bemessungseinheiten wurden auf 23.502 m korrigiert. Da der Sonderposten für den Gebührenausgleich im Jahr 2018 voraussichtlich vollständig aufgezehrt wird, führen die leicht gestiegenen Kosten und die reduzierten Maßstabseinheiten zwangsläufig zu einer Gebührenerhöhung. Der Gebührensatz für die maschinelle Straßenreinigung steigt von 1,02 €/m auf 1,22 €/m (Reinigungsklasse S1)
b) Winterdienst
Die Abrechnung des Gebührenhaushaltes Winterdienst 2017 führte zu einer Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 10.174,35 € (vorgesehen waren 1.800,00 €), so dass der Bestand Anfang 2018 lediglich noch 13.045,65 € betrug. Für das Jahr 2018 ist eine weitere Entnahme in Höhe von 8.200,00 € kalkuliert. Der dann noch bestehende Rest in Höhe von 4.500,00 € wird in die Gebührenkalkulation 2019 eingestellt. Gleichzeitig erfolgte eine Neuberechnung des Gesamtaufwandes und der Verteilung auf die einzelnen Streustrecken und der bevorteilten Grundstücke mit dem Ergebnis, dass der Anteil der Gebührenpflichtigen am Gesamtaufwand deutlich niedriger angesetzt werden musste.
Damit bleibt die Gebühr für den Winterdienst konstant bei 0,25 €/m (Reinigungsklasse S3).
Der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst steigt von 1,27 €/m auf 1,47 €/m (Reinigungsklasse S2).
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: