Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenkalkulation zur Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen - Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben - in der Stadt Wassenberg (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Der Gebührenhaushalt Kleinkläranlagen hat im Jahr 2017 mit einem weiteren Fehlbetrag in Höhe von 915,87 € abgeschlossen, so dass der Gesamtfehlbetrag auf 1.726,14 € angewachsen ist. Für das Jahr 2018 war daher der Gebührensatz bereits auf 12,61 €/m³ angehoben worden. Leider zeichnet sich bereits jetzt ab, dass auch dieser Gebührensatz nicht auskömmlich sein wird und das ursprünglich gesetzte Ziel, die Reduzierung des Fehbetrages nicht erreicht wird. Grund hierfür ist, dass die angenommene Menge des abzufahrenden Materials zu hoch kalkuliert wurde, da in einem Fall durch Änderung der betrieblichen Abläufe erhebliche Mengen abzufahrenden Materials eingespart wurden und so insgesamt der Gebührensatz nicht auskömmlich sein wird.
Daher ist eine Erhöhung des Gebührensatzes von 12,61 €/m³ auf nunmehr 14,85 €/m³ unumgänglich.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: