Beschlussvorschlag:
Die Ausschussvorsitze werden nach § 58 Abs. 5, 6 GO NW neu verteilt.
Sachverhalt:
Die Fraktionen CDU, WFW und FDP haben mit Schriftsatz vom 21.06.2018 beantragt, eine Neuverteilung der Ausschussvorsitze durchzuführen.
Nach § 58, 5 GO NW werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.
Nach dem Höchstzahlverfahren stellen sich die Zugriffe wie folgt dar:
CDU: 1., 2., 3., 5. und 7. Zugriff
SPD: 4. Zugriff
WFW: 6. Zugriff
Die Ausschussvorsitze sind z. Z. wie folgt verteilt:
Ausschuss |
Vorsitzender |
Fraktion |
Vertreter |
Fraktion |
Haupt- und Finanzausschuss x) |
Bürgermeister Winkens |
CDU |
Wahl in der 1. HFA-Sitzung |
CDU |
Rechnungsprüfungsausschuss |
Killat, Ulrich |
CDU |
Ruhrberg, André |
CDU |
Wahlprüfungsausschuss |
Vieten, Silke |
CDU |
Peters, Rainer |
CDU |
Personalausschuss |
Konarski, Sylke |
SPD |
Niethen, Sarah Christina |
SPD |
Bauausschuss |
Simons, Heike |
SPD |
Konarski, Sylke |
SPD |
Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss |
Maurer, Marcel |
CDU |
Kohnen, Hermann-Josef |
CDU |
Planungs- und Umweltausschuss |
Dohmen, Karl-Heinz |
CDU |
Schiefke, Norbert |
CDU |
Kultur- und Sportausschuss |
Schnorrenberg, Markus |
SPD |
Stangier, Bärbel |
SPD |
Schul-, Sozial- und Jugendausschuss |
Winkens, Frank |
CDU |
Pickartz, Carina (Nachfolgerin
von Sascha Wolf) |
CDU |
x) Für die
Verteilung des Ausschussvorsitzes im Haupt- und Finanzausschuss findet § 58
Abs. 5 keine Anwendung; maßgebend ist die Regelung gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW wie
folgt:
„Den Vorsitz im
Hauptausschuss führt der Bürgermeister. Er hat Stimmrecht im Hauptausschuss.
Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des
Vorsitzenden.“
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis:
Antrag der Fraktionen CDU, WFW und FDP vom 21.06.2018