Betreff
Bebauungsplan Nr. 42 "Im Orsbecker Feld" in der Ortschaft Wassenberg; 7. vereinfachte Änderung; hier: a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), b) Ergebni s der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/054/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

         Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger                öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 15.02. bis 02.03.2018 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2     Baugesetzbuch (BauGB)

         Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2               Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 21.03.2018 bis 20.04.2018 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

 

 

c)       Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Beschlussvorschlag:

Die 7. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 

 .


Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Wassenberg hat am 25.01.2018 die Einleitung des 7. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Wassenberg mit der Zielsetzung beschlossen, das Baufenster auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 1733, so zu erweitern, dass sich die bereits vorhandene Stahlaußentreppe künftig innerhalb des Baufensters befindet.

 

Die entsprechende Bekanntmachung über die Einleitung des 7. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Wassenberg wurde im Amtsblatt Nr. 02/2018 am 26.01.2018 veröffentlicht.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 15.02.2018 bis 02.03.2018 statt; das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg hat in seiner Stellungnahme vom 20.02.2018 dargelegt, dass gegen die vorliegende Planung seitens der Bauaufsicht keine Bedenken bestehen.

 

Die Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit -öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)- wurde im Amtsblatt Nr. 03/2018 am 13.03.2018 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte im Zeitraum vom 21.03. – 20.04.2018; es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Mit Hinweis auf die beigefügten Unterlagen laut Anlageverzeichnis wird darauf verwiesen, dass diese Unterlagen auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden können.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

  1. Abgrenzung des Geltungsbereiches
  2. Bebauungsplan
  3. Begründung