Betreff
Antrag der WFW-Fraktion vom 16.10.2017; hier: Maßnahme zur Verkehrsberuhigung auf der Straße "Am Römerhof"
Vorlage
BV/SBW/031/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die beantragte Verkehrsberuhigungsmaßnahme ist wie folgt auszuführen:

 

Die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.02.2018 vorgestellte Variante 2 (Kölner Teller) soll umgesetzt werden, allerdings in der Ausführungsart, dass neben der Abgrenzung eines Fußgängerbereichs durch Kölner Teller auch die Mittellinie mit „Kölner Teller“ ausgestattet wird.

 

Die für diese Maßnahme notwendigen Finanzmittel von rd. 5.000,00 € sind durch den Rat außerplanmäßig bereitzustellen.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 16.10.2017 (als Anlage 1 dieser Vorlage nochmals beiliegend) beantragt die WFW-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg die Umsetzung eines verkehrsberuhigenden Maßnahme auf der Straße „Am Römerhof“ in Wassenberg.

 

Dieser nach § 24 GO NRW gestellte Antrag war bereits Gegenstand der Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2018; zur Vermeidung von Wiederholungen wird an dieser Stelle zur Sachverhaltsdarstellung auf die seinerzeitige Vorlage vom 31.01.2018 und das Protokoll zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.02.2018 verwiesen.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurden die drei von der Verwaltung aufgezeigten Varianten für eine denkbare Verkehrsberuhigungsmaßnahme auf der Straße „Am Römerhof“, bei es sich um eine Sackgasse handelt, von den Stadtverordneten zur Kenntnis genommen. Diese drei Varianten wurden durch Herrn Bürgermeister Winkens unter Hinweis auf die im Stadtteil Effeld (Ortseingang / Höhe Friedhof) vorhandene aufgeschraubte Schwelle ergänzt.

 

Im Ergebnis hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 20.02.2018 festgelegt, dass die Antragsteller die nunmehr bekannten vier Varianten mit den Anliegern erörtern mögen und der Verwaltung rechtzeitig vor der nächsten Bauausschusssitzung ein Ergebnis mitzuteilen.

 

Zwischenzeitlich hat die WFW-Fraktion mitgeteilt, dass nach Gesprächen folgende Konkretisierung des Antrags erfolgt:

 

Der Einbau einer aufschraubbaren Schwelle, wie im Bereich des Ortseingangs Effeld, wird abgelehnt.

 

Nach Gesprächen mit Anwohnern soll die Verkehrsberuhigungsmaßnahme in der Form ausgeführt werden, dass die Variante 2 (Kölner Teller, vergl. Anlage 2) umgesetzt werden soll, allerdings ergänzt um das Aufbringen dieser „Kölner Teller“ entlang der Mittellinie im Bereich des Kurvenverlaufs.

 

Zu diesem konkretisierten Vorschlag teilt die Verwaltung mit, dass dieser -vorbehaltlich der Anordnung des Straßenverkehrsamtes- umsetzbar ist, sofern der Rat für diese Maßnahme Finanzmittel von rd. 5.000,00 € außerplanmäßig bereitstellt.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

               5.000,00 

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil

 

 

 

 

                                

            5.000,00 €

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der WFW-Fraktion vom 16.10.2017 (Anlage 1)

Konkretisierung des Antrags (Anlage 2)