Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) für das stadteigene Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 233 (Forster Weg)
Vorlage
BV/FB6/012/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für den Bereich entlang des Wirtschaftsweges zwischen dem Forster Weg und der L 117 ist im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufzustellen, mit der Zielsetzung, in diesem Bereich eine Kindertagesstätte zu errichten.

 

Das Plangebiet betrifft die Flurstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 186 (Teilfläche), 233, 234 und 679 (Teilfläche).

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) sind durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Nr. 90 „Kindertagesstätte Forster Weg“ in der Ortschaft Wassenberg; dieser Bebauungsplan soll die Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -qualifizierter Bebauungsplan- enthalten.

 


Sachverhalt:

In der Stadt Wassenberg besteht in Absprache mit dem Jugendamt des Kreises Heinsberg dringlicher Bedarf zur Schaffung von Kindergartenplätzen. Ein breitgefächertes Kindergartenangebot ist für eine Wohnstadt wie Wassenberg ein bedeutsamer Standortfaktor.

In Abstimmung mit den Fachämtern des Kreises Heinsberg besteht Einvernehmen darüber, dass der Standort der Kindertagesstätte mit vier Gruppen (flächenmäßig ist auch eine Option zur Erweiterung zu berücksichtigen) zum einen den künftigen Wohnsiedlungsschwerpunkt zwischen Wassenberg und Birgelen berücksichtigt und zum anderen auch verkehrsgünstig erreichbar sein sollte für Eltern aus anderen Ortslagen (vergleichbar mit dem Einzugsgebiet der Kindertagesstätte der Johanniter an der Weilerstraße).

Unter Berücksichtigung dieser Faktoren wurde einvernehmlich das bereits im Eigentum der Stadt befindliche und im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesene Grundstück am Forster Weg ausgewählt. Zur Realisierung dieses Vorhabens sind in Abstimmung mit dem Kreis Heinsberg die planungsrechtlichen Voraussetzungen in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB zu schaffen; eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

 

Unabhängig von der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB erfolgt an dieser Stelle rein nachrichtlich der Hinweis, dass die Erschließung dieser Kindertagesstätte im Zusammenhang mit dem ohnehin für 2020 (wird mit der Haushaltssatzung für 2019 auf das Jahr 2019 vorgezogen) anstehenden Ausbau des Forster Weges (Teilstück vom Einmündungsbereich Breiter Weg bis zum Kreisverkehrsplatz L 117) vorgenommen wird. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, einseitig, auch vom Kreisverkehrsplatz aus, bis zur Kindertagesstätte einen Geh- und Radweg anzulegen; das auszubauende Teilstück des Forster Weges erhält in Fortführung des 1. Ausbauteils beidseits ausreichend breite Gehwege. Die Kindertagesstätte ist zudem fußläufig und für Radfahrer aufgrund der Lage auch noch aus verschiedenen anderen bereits vorhandenen oder sich künftig im Umfeld entwickelnden Wohngebieten erreichbar.

 

Es bleibt anzumerken, dass die im Plangebiet vorhandene Waldfläche erhalten bleibt.

 

Mit der Umsetzung dieser Maßnahme ist auch der langfristige Bedarf an Kindergartenplätzen im Stadtgebiet umfassend abgedeckt, dies gilt ebenso für die Angebotsbreite.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

1.              Abgrenzung des Bebauungsplangebietes Nr. 90 „Kindertagesstätte „Forster Weg“ in der Ortschaft Wassenberg

2.              Entwurf Lageplan