Betreff
Bebauungsplan Nr. 74 "Fachmarktzentrum Myhl" in der Ortschaft Myhl; 2. Änderungsverfahren sowie 55. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier: a) Beschluss zur Einstellung der beiden Bauleitplanverfahren, b) Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Vorlage
BV/FB6/011/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)                   Die Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Fachmarktzentrum Myhl“ sowie die parallele 55. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Myhl werden eingestellt.

b)                  Die Beschlüsse über die Einleitung des 2. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 74 „Fachmarktzentrum Myhl“ sowie die parallele 55. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Myhl vom 22.10.2014 werden aufgehoben.

 


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hat in seiner Sitzung am 22.10.2014 (TOP 5.) den Beschluss zur Einleitung eines 2. Änderungsverfahrens gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) sowie die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die entsprechende Bekanntmachung hierüber wurde im Amtsblatt der Stadt Wassenberg Nr. 20/2014 am 07.11.2014 öffentlich bekannt gemacht.

 

Im Bebauungsplan Nr. 74 werden die beiden stadteigenen Grundstücke Gemarkung Myhl, Flur 1, Flurstücke 805 und 836 als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Fachmarktzentrum“ ausgewiesen, ohne jedoch über ein Baufenster zu verfügen, da die Flächen seinerzeit als Parkplätze für das Fachmarktzentrum genutzt werden sollten. Eine Bebauung dieser Grundstücke ist somit derzeit nicht möglich. Aus diesem Grunde wurde das im Betreff genannte Verfahren zum damaligen Zeitpunkt eingeleitet, um die beiden vorgenannten Grundstücke künftig mit Baufenster auszuweisen und als Gewerbegrundstücke vermarkten zu können.

 

Unter Berücksichtigung der bereits 2007 zugesagten Erwerbsmöglichkeit ist der Eigentümer des Fachmarktzentrums nunmehr an die Stadt herangetreten und hat erklärt, den 2007 zurückgestellten Ankauf der beiden Grundstücke Gemarkung Myhl, Flur 1, Flurstücke 805 und 836, ausüben zu wollen.

 

Aufgrund getätigter Abstimmungsgespräche beabsichtigt der Eigentümer des Fachmarktzentrums im Rahmen der bereits zulässigen Verkaufsflächenobergrenze den bestehenden Fachmarkt baulich zu erweitern und wird, wie auch ursprünglich beabsichtigt, die erforderlichen Stellplätze auf den beiden städtischen Grundstücken Gemarkung Myhl, Flur 1, Flurstücke 805 und 836, herrichten.

 

Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes ist die eingeleitete 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 74 „Fachmarktzentrum Myhl“  sowie die parallele 55. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Myhl entbehrlich und somit einzustellen.

 

Hinsichtlich des anstehenden Grundstücksgeschäftes erfolgt eine separate Vorlage an den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

1.    Flurkartenauszug

2.    Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Fachmarktzentrum Myhl“