Betreff
1. Zügigkeit der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Am Burgberg Wassenberg
2. Künftige Ausrichtung der Grundschulstandorte im Stadtgebiet Wassenberg
Vorlage
BV/FB2/005/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Aufnahmekapazität an der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Am Burgberg Wassenberg wird für das Schuljahr 2018/2019 einmalig mit 4 Parallelklassen im ersten Jahrgang festgesetzt.

 


Sachverhalt:

1.    Zügigkeit der GGS Am Burgberg Wassenberg

Durch Ratsbeschluss vom 20.09.2007 (TOP 6) wurde die Aufnahmekapazität für die GGS Wassenberg mit jeweils 3 Parallelklassen pro Jahrgang (Zügigkeit) festgesetzt.

Im Rahmen des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2018/2019 ergibt sich folgende

Verteilung der Schülerzahlen:

 

Schule:

Anmeldezahlen:

Klassen:

GGS Am Burgberg

85

4

KGS Birgelen

36

2

KGS Myhl

27

1

Martinus-Schule Orsbeck, KGS

27

1

Insgesamt

175

8

 

Entsprechend den Regelungen zur Klassenbildung an Grundschulen (§ 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW) sind bei der Bildung von Eingangsklassen folgende Bandbreiten zu berücksichtigen:

 

1 Klasse   bei 15 – 29 Schüler/innen

2 Klassen bei 30 – 56 Schüler/innen

3 Klassen bei 57 – 81 Schüler/innen

4 Klassen bei 82 – 104 Schüler/innen

 

Das Verfahren über die Aufnahme in der Schule regelt § 46 Schulgesetz NRW. Danach hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen (kommunale Klassenrichtzahl) entscheidet der Schulträger über die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen.

Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl (Obergrenze der zu bildenden Eingangsklassen im Gebiet des Schulträgers) wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich hierbei keine ganze Zahl, ist aufgrund der Größenordnung unserer Kommune auf die nächste ganze Zahl aufzurunden (am Beispiel des Schuljahres 2018/2019: 175 : 23 = 7,61 = 8 Klassen). Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie Erfahrungswerte aus Vorjahren.

Mit der Aufnahmeentscheidung der Schule gelten die Eingangsklassen als gebildet. Für danach eintretende Veränderungen in der Schülerzahl (z.B. durch Zuzüge) gelten die Regelungen über die Fortführung von Klassen, die in der Zuständigkeit der unteren Schulaufsicht liegt.

 

Aufgrund der Anmeldezahlen für das Schuljahr 2018/2019 an der GGS Am Burgberg Wassenberg (85 mit Stand 12.01.2018) ergibt sich somit rechnerisch die Möglichkeit 4 Eingangsklassen zu bilden. Unter Berücksichtigung der Anmeldezahlen an den anderen Grundschulen im Stadtgebiet würde damit auch die kommunale Klassenrichtzahl (8) als Obergrenze für die Klassenbildung insgesamt nicht überschritten.

Durch die Begrenzung der Aufnahmekapazität an der Gemeinschaftsgrundschule Wassenberg auf 3 Parallelklassen durch Ratsbeschluss vom 20.09.2007 müssten aktuell 4 Schülerinnen und Schüler abgewiesen werden, wodurch die Obergrenze der Dreizügigkeit (81 Schüler/innen) an der GGS Am Burgberg Wassenberg erreicht würde. Dies würde für die Schule bedeuten, dass bereits mit der Klassenbildung (Abschluss des Aufnahmeverfahrens) eine Durchschnittsklassenstärke von 27 Schüler/innen erreicht würde. Als einzige Gemeinschaftsgrundschule im Stadtgebiet Wassenberg ist die Schule verpflichtet, entsprechend dem Elternwunsch Kinder bis zur Kapazitätsgrenze aufzunehmen (§ 46 (3) SchulG NRW). Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass in der Fortführung der Klassen, z. B. durch Zuzüge, weitere Kinder aufgenommen werden müssen (bei der Fortführung von Klassen gelten die Regelungen für die Klassenbildung nicht). Für die GGS Am Burgberg Wassenberg, die zudem als Schule des Gemeinsamen Lernens (GL-Schule) geführt wird, würde dies bedeuten, dass bei derart großen Klassen dem pädagogischen Anspruch sowohl der Schülerinnen und Schüler als auch der Lehrkräfte nicht gerecht wird. Die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an einer Regelschule im gemeinsamen Unterricht bedeutet eine besondere Herausforderung für die Schule. Durch die zusätzliche Belastung einer GL-Schule sind hier generell kleinere Klassengrößen aus pädagogischer und schulorganisatorischer Sicht wünschenswert.

Bei der Bildung von 4 Eingangsklassen würde sich die Durchschnittsschülerzahl bei der Klassenbildung auf rd. 21 bis 22 Schüler/innen pro Klasse reduzieren. Im Hinblick auf die Ausrichtung der GGS Am Burgberg als einzige Gemeinschaftsgrundschule im Stadtgebiet und zudem als GL-Schule ist somit, in Abstimmung mit der Schulleiterin und der unteren Schulaufsichtsbehörde, eine einmalige Erhöhung der Kapazitätsgrenze der Schule auf 4 Parallelklassen bei der Eingangsklassenbildung im Schuljahr 2018/2019 alternativlos. Problematisch ist hierbei jedoch die räumliche Situation an der GGS Am Burgberg, die einer bestehenden 3-Zügigkeit entspricht. Hierbei sind ebenfalls die stetig steigenden Teilnehmerzahlen an den Angeboten der offenen Ganztagsgrundschule (OGS) mit einem entsprechenden Raumbedarf zu berücksichtigen. Sowohl durch die Umwandlung in eine OGS als auch durch die Ausrichtung als GL-Schule ist die Notwendigkeit der Bildung von kleinen Fördergruppen, insbesondere im Rahmen der GL-Beschulung, bei der räumlichen Ausstattung der Schule zu berücksichtigen.

Aufgrund der gegebenen, so nicht vorhersehbaren Entwicklung der Anmeldezahlen an der GGS Am Burgberg (die Zahlen übersteigen die der kreisweiten Schulentwicklungsplanung als auch der internen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung anhand der Meldedaten deutlich) ist Handlungsbedarf entstanden.

In einvernehmlicher Abstimmung mit der Schulleiterin sowie den Verantwortlichen der OGS wurde das vorhandene Raumkonzept dahingehend optimiert (auch durch kleinere bauliche Veränderungen durch Schaffung zwei neuer Räume im Dachgeschoss des Gebäudes „Kirchstraße“ sowie Schaffung von Nutzungsmöglichkeiten von Kleinstgruppen im Dachgeschoss des Gebäudes „Burgstraße“, unter Berücksichtigung brandschutzrechtlicher Bestimmungen), so dass übergangsweise eine 4-Zügigkeit in einem Jahrgang (zieht sich entsprechend durch 4 Schuljahre, da die Schule auch weiterhin dreizügig ausgelastet sein wird) mit den gegebenen baulichen Verhältnissen der Schule für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb gewährleistet werden kann.

 

Allerdings ist allen Beteiligten klar, dass es sich hierbei lediglich um eine einmalige  Ausnahmeregelung handeln kann. Für eine dauerhafte durchgängige 4-Zügigkeit ist die GGS Am Burgberg Wassenberg unter bereits erfolgter Ausschöpfung aller baulichen Möglichkeiten nicht ausgerichtet.

 

Die Schulkonferenz wird über die Schulleitung beteiligt. Das Ergebnis wird in der Sitzung bekannt gegeben.

 

 

2.    Künftige Ausrichtung der Grundschulstandorte im Stadtgebiet Wassenberg

Wie unter Ziffer 1. bereits ausführlich ausgeführt, stößt die GGS Am Burgberg Wassenberg an ihre Kapazitätsgrenzen. Gemeinsames Ziel von Politik und Verwaltung ist es, alle vier Grundschulstandorte langfristig zu sichern. Vor diesem Hintergrund ist eine ausgewogene Verteilung der Schülerschaft im Grundschulbereich in den kommenden Jahren zwingend erforderlich. Diese ist an den durch Ratsbeschluss vom 20.09.2007 festgelegten Kapazitätsgrenzen auszurichten. Danach wurden neben der Gemeinschaftsgrundschule Wassenberg auch für die Kath. Grundschule Birgelen jeweils 3 Parallelklassen und für die beiden Kath. Grundschulen in Myhl und in Orsbeck jeweils zwei Parallelklassen pro Jahrgang festgesetzt.

 

Bei näherer Betrachtung der Schülerströme ist auffällig, dass in den letzten Jahren verstärkt Anmeldungen an der GGS Am Burgberg aus dem Einzugsgebiet der Kath. Grundschule Birgelen erfolgt sind. Bezogen auf das Schuljahr 2018/2019 bedeutet dies, dass bei einer Anmeldung von 36 Schüler/innen an der KGS Birgelen zwei Klassen à 18 Schüler/innen gebildet werden können (da auch die KGS Birgelen als GL-Schule geführt wird, ist eine reduzierte Klassengröße durchaus wünschenswert). Dies belegt aber auch, dass an der KGS Birgelen bei lediglich zwei Parallelklassen pro Jahrgang die räumlichen Möglichkeiten nicht ausschöpft werden. Aufgrund der aufgezeigten Auslastung der einzelnen Grundschulstandorte am Beispiel des Schuljahres 2018/2019 ist es daher dringend geboten, durch Ergreifung organisatorischer Maßnahmen eine Entlastung für die GGS Am Burgberg und eine ausgewogene Verteilung auf alle Schulstandorte, unter Beachtung der jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Grundschulen, herbeizuführen. Die aktuelle Ausrichtung mit nur einer Gemeinschaftsgrundschule und drei Kath. Grundschulen im Schulträgerbereich ist mit ein Grund für die Überbelastung der GGS Am Burgberg (die als einzige GGS immer die nächstgelegene Schule der gewünschten Schulart ist und somit bis zur Kapazitätsgrenze zur Aufnahme verpflichtet ist). Als weitere Aspekt ist zu berücksichtigen, dass die stetige Weiterentwicklung von Baugebieten einen aktuellen Schwerpunkt im Bereich Wassenberg-Unterstadt/Birgelen ausweist. Hierdurch bedingt ist auch perspektivisch in den Folgejahren mit einer verstärkten Nachfrage insbesondere am Schulstandort Wassenberg zu rechnen. Auch die zentrale Lage der Schule dürfte für die Entscheidung der Eltern eine Rolle spielen. Es gilt daher in erster Linie die vorhandenen räumlichen Kapazitäten an der KGS Birgelen sinnvoll zu nutzen und die GGS Am Burgberg hierbei zu entlasten und so eine ausgewogene Verteilung der Schüler/innen zu erreichen.

 

Eine Möglichkeit hierzu wäre, eine der bestehenden drei Kath. Grundschulen in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln, wodurch in der Schulart eine ausgewogene Verteilung mit dann zwei Gemeinschaftsgrundschulen und zwei Bekenntnisschulen angeboten werden könnte. Entsprechend den Erfahrungen der letzten Jahre und der aufgezeigten baulichen Weiterentwicklung sowie der gegebenen räumlichen Voraussetzungen bietet sich nach ersten Überlegungen eine Umwandlung der KGS Birgelen in eine Gemeinschaftsgrundschule an. Hierdurch könnte eine ausgewogene Verteilung auch nach der Schulart erfolgen (Aufnahme unter Berücksichtigung der nächstgelegenen Schule). Die GGS Am Burgberg Wassenberg wäre dann nicht mehr alleine Gemeinschaftsgrundschule und müsste auch in der Fortführung nicht zwingend weitere Kinder aufnehmen, sondern könnte nach festgelegten Aufnahmekriterien (z. B. nächstgelegene Schule) Schülerinnen und Schüler abweisen, die aus dem Einzugsbereich der heutigen KGS Birgelen kommen. Hierdurch würden gleichzeitig die bestehenden Raumkapazitäten an der KGS Birgelen optimiert genutzt werden können. Weitere Aspekte, die für eine Umwandlung der KGS Birgelen in eine GGS sprechen sind zum einen, dass die Schule ebenfalls als GL-Schule geführt wird und somit auch hier eine ausgewogenere Verteilung erfolgen kann, zum anderen die gute Erreichbarkeit und Anbindung im Linien/Schülerspezialverkehr.

Anzumerken ist hierbei, dass auch in einer Gemeinschaftsgrundschule eine konzeptionelle Einbindung der Kirchen erfolgen kann.

 

Die beiden kleineren katholischen Grundschulen in den Ortschaften Orsbeck und Myhl sind aus Sicht der Verwaltung für eine Umwandlung weniger geeignet, da hier bereits andere Schwerpunkte gesetzt sind. Während die Martinus-Schule Orsbeck bereits aufgrund ihrer Namensgebung einen engen Bezug zur katholischen Kirche hat, wurde an der KGS Myhl ab Dezember 2015 in Abstimmung mit der Schulaufsicht eine sogenannte Vorbereitungsklasse zur besonderen Förderung ausländischer Kinder (einschließlich der Flüchtlingskinder) mit dem Ziel einer Integration in die Regelklassen eingerichtet. Hierdurch hat jede Grundschule einen besonderen individuellen Schwerpunkt.

 

Die aufgezeigte Problematik am Beispiel des kommenden Schuljahres 2018/2019 soll für die Problemlage an der GGS Am Burgberg mit Erreichung der Grenzen der Aufnahmekapazität und Ausschöpfung der räumlichen Gegebenheiten sensibilisieren und dazu anregen, über geeignete und mögliche organisatorische Maßnahmen nachzudenken. Die Verwaltung schlägt hierzu vor, in einer weiteren Sitzung des Fachausschusses, die zeitnah anzuberaumen ist, konkrete Vorschläge und eine mögliche Zeitplanung zu erörtern.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: