Betreff
Haushaltswirtschaft 2017;
hier: Auswertung der Haushaltsreden der Fraktionen

2. aktualisierte Fassung, Stand: 01.12.2017
Vorlage
MV/FB5/011/2017/1
Art
Mitteilungsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Mit der Mitteilungsvorlage MV/FB5/001/2017 vom 28.12.2016 wurden die bei der Verabschiedung des Haushalts 2017 vorgetragenen Haushaltsreden ausgewertet und die darin enthaltenen Anträge und Fragen – soweit möglich – nach Sachthemen gegliedert.

Mit den Anmerkungen der Verwaltung in den Vorlagen zur Ratssitzung 02.03.2017 und Haupt- und Finanzausschusssitzung 06.09.2017 sind die Punkte 1.2, 2.1, 2.3, 2.5 und 2.6, 3.1, 4.1 und 5.2 erledigt.

 

Nachstehend nunmehr der Sachstandsbericht (2. aktualisierte Fassung) zu den noch nicht und/oder nur teilweise erledigten Punkten; der jeweilige aktuelle Sachstand zu diesen einzelnen Punkten ist grau hinterlegt und -wie aus dem Vorjahr bekannt- werden die Ziffern aus der ursprünglichen Vorlage beibehalten.

 

 

 

1.        Bergfried

 

1.1  Antrag der FDP-Fraktion vom 15.12.2016 zur Vorlage eines Nutzungskonzeptes und dessen Finanzierung für den Bergfried

 

Anmerkung:

Nach Installierung der Aufzugsanlagen und einer gebotenen Abstimmung von künftigen gemeinsamen Nutzungen Bergfried/Burg wird die Verwaltung im Laufe des Jahres 2017 eine Nutzungskonzeption erstellen.

 

Stand: 04.08.2017

Zu diesem Punkt gibt es z. Z. keinen weiteren Sachstandsbericht.

           

 

Stand: 01.12.2017

Zu diesem Punkt gibt es z. Z. keinen weiteren Sachstandsbericht.

 

 

 

2.        Stadtentwicklung und Infrastruktur bzw. –einrichtungen

 

2.2 Antrag der SPD-Fraktion vom 15.12.2016 zur Erstellung eines Handlungskonzeptes für die Zukunft für die gesamte Stadt Wassenberg und nicht nur für den Stadtkern (wie sieht die weitere Entwicklung aus, welche Möglichkeiten hat man für die Zukunft, können hierfür weitere Förderprogramme ausgeschöpft werden und wurde der demografische Wandel ausreichend berücksichtigt?)

 

Anmerkung:

In der Stadt Wassenberg wird zwar aktuell ein integriertes Handlungskonzept für den Stadtkern Wassenberg umgesetzt, jedoch ist bekannt, dass für den Stadtteil Myhl die nächste Maßnahme ansteht und zudem mit Hinweis auf die vorstehende Ziffer 2.1 weitere Infrastrukturmaßnahmen in den einzelnen Ortschaften geprüft werden.

Darüber hinaus steht mit der Anpassung des Regionalplanes gleichzeitig eine Anpassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg in den nächsten Jahren bevor. Es sind somit eine Vielzahl von Maßnahmen aufeinander abzustimmen unter möglichst optimaler Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur (z.B. Kindergärten und deren Angebote, Grundschule mit Ganztagsbetrieb, Betty-Reis-Gesamtschule, sonstige Einrichtungen, verkehrliche Infrastruktur, Spiel- und Sportstätten).

 

Zu den Auswirkungen des demografischen Wandels hat der Kreis Heinsberg eigens eine Stabsstelle eingerichtet, die die Entwicklungen kreisweit erfasst, wie aus Publikationen bereits bekannt, die Daten auf die einzelnen Kommunen des Kreises „herunterbricht“ und die Fortentwicklung mit externen Partnern betreibt.

Über die Kreisumlage finanzieren die Kommunen diese Stabsstelle anteilig mit und im Hinblick auf die großräumig anzusehende Aufgabenstellung macht es keinen Sinn, zusätzlich kleinflächig Parallelmaßnahmen zu entwickeln, die lediglich den Einsatz finanzieller Mittel zur Beauftragung externer Büros erfordern und letztlich wahllos austauschbare Handlungsempfehlungen in Form einer Hochglanzbroschüre als Ergebnis liefern.

 

Stand: 04.08.2017

Zu diesem Punkt, der mit der vorstehenden Anmerkung zumindest teilweise erledigt ist, gibt es z.Z. keinen weiteren Sachstandsbericht.

 

 

Stand: 01.12.2017

Unterstellt, die Haushaltssatzung 2018 und das Investitionsprogramm bis 2021 wird beschlossen, dann befinden sich die Entwicklungsmaßnahmen im Umsetzungsprozess und mit dem bereits in der Vorlage der 1. aktualisierten Fassung vorgenommenen Hinweis auf die zu den Auswirkungen des demografischen Wandels beim Kreis Heinsberg eingerichtete Stabsstelle ist dieser Punkt nunmehr erledigt.

 

 

 

2.4 Antrag Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2016 zur Aufnahme der Investitionsmaßnahme „Bau einer öffentlichen Toilettenanlage“ (vorgeschlagener Standort eingangs der Synagogengasse) in das Investitionsprogramm für 2018 oder 2019; gleichzeitig soll eine Erhöhung der Zahl von Bänken und Abfallbehältern geprüft werden.

 

Anmerkung:

Die Verwaltung wird zu den Investitionskosten und insbesondere zu den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten einer öffentlichen Toilettenanlage im Laufe des Jahres 2017 berichten; unabhängig davon wird der vorgeschlagene Standort als absolut ungeeignet bezeichnet. Zum zweiten Teil des Antrags wird berichtet, dass wir in der Stadt Wassenberg bereits heute über eine überhöhte Zahl von Sitzbänken und Abfallbehältern verfügen. Die Unterhaltung der hohen Zahl von Bänken kann zwischenzeitlich nur noch im Dreijahresrhythmus erfolgen. Zudem stellen wir seit Jahren fest, dass an einigen Standorten Abfallbehälter mit Hausmüll befüllt werden. In den Fällen, wo dies regelmäßig unterjährig festgestellt wird, werden Abfallbehälter als einzig wirksame Maßnahme ersatzlos abgebaut. Bis 2020 beabsichtigt der Stadtbetrieb ein Kataster mit den Bankstandorten zu erstellen.

 

Stand: 04.08.2017

Zu diesem Punkt gibt es z.Z. keinen weiteren Sachstandsbericht.

 

 

Stand: 01.12.2017

Zu den Kosten des Baues einer öffentlichen Toilettenanlage wird berichtet, dass für eine vergleichare Toilettenanlage in Erkelenz die Investitionskosten rd. 110.000,00 Euro inkl. Nebenkosten bereits im Jahre 2010 betragen haben. Die laufenden Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung einer derartigen Toilettenanlage betragen mind. 10.000,00 Euro (ca. 7.000,00 Euro für Unterhaltung und ca. 3.000,00 Euro für Bewirtschaftung). Zusätzlich muss ein Mitarbeiter wöchentlich die beweglichen Teile abschmieren. Berücksichtigt man die das Ergebnis noch zusätzlich belastenden Beträge für Abschreibung und Finanzierung, betragen die laufenden Kosten mehr als 20.000,00 Euro/Jahr. Die Erträge aus der Benutzung (Benutzungsgebühr 0,50 Euro) liegen unter 1.000,00 Euro/Jahr und können vernachlässigt werden, zumal auch der zusätzliche Aufwand zur Beseitigung sonstiger Mängel (Münzeinwurf wird häufig mit Papier und Holzstücken verstopft – Reparatur erfordert fachkundiges Personal- und die Beseitigung von Verstopfungen des WCs) nicht eingerechnet wurde.

Da bereits zum Stand 04.08.2017 die Mitteilung erfolgte, dass die Erstellung eines Katasters mit den Bankstandorten durch den Stadtbetrieb bis 2020 vorgenommen wird, ist die Ziffer 2.4 mit dieser Mitteilung erledigt.

 

 

 

2.7 Frage der Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2016, ob im Zusammenhang mit den Wohngebieten in der Oberstadt die Kapazität des Kindergartens „Apfelbaum“ noch ausreichend sei oder gar die Erweiterung des Kindergartens Apfelbaum bzw. der Neubau eines Kindergartens in der Oberstadt erforderlich sei; um eine entsprechende Information innerhalb des Jahres 2017 wird gebeten.

 

Anmerkung:

Die Grundstücke in den Baugebieten der Wassenberger Oberstadt sind nahezu ausnahmslos bebaut. Der sechszügige Kindergarten Apfelbaum hat ein Einzugsgebiet, das über den Bereich der Wassenberger Oberstadt hinausgeht. Dies gilt auch für die übrigen Kindergärten in den Stadtteilen Wassenberg, Myhl und Orsbeck. Die dort gelegenen weiteren insgesamt fünf Kindergärten haben allesamt Einzugsgebiete über den einzelnen Stadtteil hinaus. Dies hängt auch z. T. mit der Vielfalt der einzelnen Kindergartenträger zusammen. In einzelnen Kindergärten bestehen teilweise Kapazitäten zum Ausbau. Konkret ist der Verwaltung eine Erweiterungsabsicht im Stadtteil Wassenberg in einer Einrichtung bekannt, deren Entwicklung in 2017 abgewartet werden muss.

Die Verwaltung wird hierzu zu gegebener Zeit berichten.

 

Stand: 04.08.2017

Zu diesem Punkt gibt es z.Z. keinen weiteren Sachstandsbericht.

 

 

Stand: 01.12.2017

Zu diesem Punkt gibt es z.Z. keinen weiteren Sachstandsbericht.

 

 

 

5.    Sonstiges

 

5.1 Die Fraktion „Die Linke“ beantragt am 15.12.2016, dass in 2017 ein kompetenter   Vertreter des Wasserverbandes den Rat über den Sachstand zur Nitratbelastung des Grundwassers in unserer Region informiert.

 

 Anmerkung:

      Entsprechend dem Antrag der Fraktion „Die Linke“ wird die Verwaltung den Antrag an den Wasserverband weiterleiten. Die Antwort des Wasserverbandes lautet vermutlich, dass die Nitratbelastung des Grundwassers nicht zu den Aufgaben des Wasserverbandes zählt.

 

            Stand: 04.08.2017

            Nach der Novellierung des Landeswassergesetzes sind die Kommunen verpflichtet, ein    kommunales Wasserversorgungskonzept aufzustellen und durch den Rat beschließen zu           lassen. Die Vorstellung dieses Wasserversorgungskonzeptes, das vom Aufgabenträger       erstellt wird, soll gleichzeitig diesen Punkt mit abdecken, indem über den Sachstand zur           Nitratbelastung des Grundwassers unserer Region berichtet wird. Nach derzeitiger        Einschätzung ist davon auszugehen, dass die Beratung eines kommunalen   Wasserversorgungskonzeptes im I. Quartal 2018 ansteht.

 

 

Stand: 01.12.2017

Zu diesem Punkt gibt es mit Hinweis auf die anstehende Beratung in 2018 zur Zeit keinen weiteren Sachstandsbericht.