hier: Vorstellung der Entwurfsplanung für die Bürgerinformationsveranstaltung
Beschlussvorschlag:
Der vorgestellten Entwurfsplanung zum Ausbau der Stadtstraße „Im Eichengrund“ im Stadtteil Wassenberg wird zugestimmt.
Mit den heutigen Planfassungen ist eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.
Sachverhalt:
Die Stadtstraße „Im Eichengrund“ im Stadtteil Wassenberg ist bereits seit einigen Jahren erneuerungsbedürftig. Diese Erneuerungsmaßnahme soll nunmehr im Zuge einer in Teilbereichen notwendigen Kanalerneuerung gleichzeitig ausgebaut werden. Vom Ing.-Büro Gietemann aus Geilenkirchen wurde eine Ausbauplanung inkl. einer Zusatzvariante erarbeitet, die in der Ausschusssitzung vorgestellt wird. Der öffentliche Ausbaubereich ist in der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Flurkarte dargestellt.
a) Bituminöser Ausbau mit einseitigem Gehweg und Straßenentwässerung
Der einseitige Gehweg wird mit einem Hochbord zur Fahrbahn abgegrenzt, ausgenommen in den Bereichen der Grundstückszufahrten.
b) Niveaugleicher Ausbau in Pflasterbauweise
einschl. Straßenentwässerung
Die Einfassung der Pflasterfläche erfolgt durch einen Tiefbordstein, so dass die Grundstücke an jeder Stelle anfahrbar sind.
c) Nachrichtlich erfolgt der Hinweis, dass die dortige Eigentümergemeinschaft das Planungsbüro zusätzlich beauftragt hat, Teile der privaten Verkehrsflächen einschl. Stellplätze und Garagenzufahrten baugleich in die Planung einzubeziehen und nach Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft den abschließend beauftragten Ausbauumfang als gesondertes Los in die Ausschreibung des Ausbaues der öffentlichen Verkehrsflächen mit einzubeziehen. Die Ausbauplanung der privaten Flächen bedarf nicht der Zustimmung des Bauausschusses und ist daher auch nicht Bestandteil des späteren Beschlusses zu dem umzusetzenden Bauprogramm.
Der weitere zeitliche Ablauf sieht vor, mit den heute vom Ausschuss zugestimmten Entwurfsplanungen so rechtzeitig eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, dass der Bauausschuss möglichst in seiner ersten Sitzung 2018 den Beschluss des Bauprogramms fassen kann.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) €
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Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Anlage