AN/FB3/026/2017
Der
Antrag der WFW vom 16.10.2017 wird zuständigkeitshalber an den Stadtbetrieb
weitergeleitet, so dass bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im
Kurvenbereich der Straße „Am Römerhof 33“ durch das Ingenieurbüro
Gietemann geprüft werden können.
Sachverhalt:
Die Anregung und
Beschwerde bezieht sich auf Gefahrensituationen im Bereich des Kurvenbereichs
der Straße „Am Römerhof 33“, welche insbesondere durch eine nicht angepasste Geschwindigkeit
der Verkehrsteilnehmer bzw. durch Geschwindigkeitsüber-schreitungen in der
dortigen Tempo 30 Zone entstehen. Nach Rücksprache mit der Polizei sind Geschwindigkeitsmessungen
in diesem Bereich nicht umsetzbar.
Bei der Straße „Am
Römerhof“ handelt es sich um eine gemeinsam genutzte Verkehrsfläche mit einer
Breite von 8,50 m für die nach § 45 Abs. 1c StVO eine Tempo 30-Zone angeordnet
wurde. In dem vorgenannten unübersichtlichen Kurvenbereich befindet sich zur
Geschwindigkeitsreduzierung eine Aufpflasterung. Trotz Aufpflasterung kommt es
offensichtlich zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, wodurch ausparkende PKW’s, Verkehrsteilnehmer
als auch Fußgänger gefährdet werden.
Auf Grund dessen wurden
die folgenden Punkte bereits geprüft:
1. Aufbringen
von zusätzlichen Bodenschwellen zur Reduzierung der Geschwindigkeit vor und
hinter dem o.g. Kurvenbereich
2. Aufbringen
von 30 Km/h Symbolen auf der Straße
3.
Schaffung
einer „Spielstraße“
Die vorgenannten Punkte
sind aus rechtlichen Gründen jedoch nicht umsetzbar, so dass nun bauliche
Veränderungen durch das Ingenieurbüro A. Gietemann geprüft
werden sollen.