Betreff
Bebauungsplan Nr. 86 "Orsbecker Feld" in der Ortschaft Orsbeck und 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg; hier: 1. Beschlüsse über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen 1.1 Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligungder Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 1.2 Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 1.3 Ergebnis der durchgeführten Beteilig
Vorlage
BV/FB6/084/2017
Art
Beschlussvorlage

 

1.             Beschlüsse über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen

 

1.1     Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger           Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 11 Stellungnahmen (Anlage 1) mit Anregungen und Bedenken vorgebracht (siehe Beschluss des Stadtrates vom 23.06.2016, TOP 6.)

 

Beschlussvorschlag:

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln abgestimmten und angepassten Abwägungsvorschlag (Anlage 2) zugestimmt.

 

1.2         Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3             Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme abgegeben (Anlage 3). Diese Stellungnahme fand ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 4). Hierüber hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 30.03.2017, TOP 4., beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahme wird dem mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln abgestimmten und angepassten Abwägungsvorschlag (Anlage 4) zugestimmt.

 

1.3         Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 9 Stellungnahmen abgegeben (Anlage 5). Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 6). Hierüber hat der Stadtrat am 30.03.2017, TOP 4., beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln abgestimmten und angepassten Abwägungsvorschlag (Anlage 6) zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.4         Ergebnis der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurden 4 Stellungnahmen abgegeben (Anlage 7). Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 8).

 

Beschlussvorschlag:

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird dem mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln abgestimmten und angepassten Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 8 zugestimmt.

 

 

2.             Feststellungsbeschluss und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Beschlussvorschlag:

Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg wird festgestellt und ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vorzulegen.

 

           


Sachverhalt:

Die Beschlüsse über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen sowie der Feststellungsbeschluss und die Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) waren Beratungsgegenstand der Sitzung des Stadtrates am 06.07.2017 (TOP 3.).

 

Auf der Grundlage dieser Ratsentscheidung wurden die umfangreichen Unterlagen der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vorgelegt; dies erfolgte am 25. Juli 2017.

 

Nach dortiger Vorprüfung sah es die Bezirksregierung Köln -Städtebaudezernat- für notwendig an, in einer persönlichen Erörterung die Sachverhalte abzustimmen; dies erfolgte am 09.10.2017.

 

Hierbei wurden vom Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln Hinweise zu Art und Umfang der erforderlichen Differenzierungen und Ergänzungen zu den zu trennenden Bauleitverfahren der FNP-Änderung und der Bebauungsplanung gegeben. Es wurde dabei aber auch deutlich hervorgehoben, dass durch die angedachten Klarstellungen keine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zu erfolgen habe.

 

Deshalb ist aus formalen Gründen die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der erforderlichen Abwägungsdifferenzierungen zu beiden Verfahren, die dann auch Bestandteil einer erneuten Abwägung durch den Stadtrat sein werden, erneut dem Stadtrat zur abschließenden Beschlussfassung -Feststellungsbeschluss- vorzulegen.

 

Nach  Abstimmungen zwischen der Verwaltung und dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln wurden diese erforderlichen Abwägungsdifferenzierungen zwischenzeitlich ausgeführt. Insbesondere wurde die Trennung der beiden Verfahren (FNP-Änderung und Bebauungsplan) deutlich hervorgehoben.

 

Die deshalb rein formal nochmals herbeizuführenden Beschlüsse über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen sind den mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln abgestimmten und angepassten Beschlussvorschlägen zu entnehmen.

 

Das Verfahren der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck kann nunmehr mit dem erneuten Feststellungsbeschluss abgeschlossen und die Genehmigung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg bei der Bezirksregierung Köln beantragt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Ferner können aus diesem Verfahren nachfolgende Unterlagen im Ratsinformationssystem abgerufen und eingesehen werden:

 

Anlage 1:         Stellungnahmen aus der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden

                        und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch                       (BauGB)

Anlage 2:         Abwägungsvorschlag aus der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der                                     Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1                               Baugesetzbuch (BauGB)

Anlage 3:         Stellungnahme aus der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der                                   Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Anlage 4:         Abwägungsvorschlag aus der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der                                     Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Anlage 5:         Stellungnahmen aus der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger             Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Anlage 6:         Abwägungsvorschlag aus der durchgeführten Beteiligung der Behörden und                     sonstiger Träger öffentlicher Belange  gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Anlage 7:         Stellungnahmen aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2                       Baugesetzbuch (BauGB)

Anlage 8:         Abwägungsvorschlag aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung                                            gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Anlage 9:         Planzeichnung (Gegenüberstellung: alt/neu)

Anlage 10:       Begründung Teil A -städtebauliche Aspekte-

Anlage 11:       Begründung Teil B -Umweltbericht-

 

Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass in der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt ein Ordner mit allen Unterlagen zu diesem Verfahren in einfacher Ausfertigung vorgehalten wird, die bei Bedarf von den Stadtverordneten eingesehen werden können. Dieser Ordner beinhaltet alle abwägungserheblichen Angaben zu den vorgenannten Planverfahren.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto