hier: Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Aufgrund der
vorgelegten Antragsunterlagen ergaben sich aus Sicht der Stadt noch folgende
Fragen bzw. klärungsbedürftige Punkte:
1.
Der
Antragssteller ist nicht identisch mit dem Eigentümer des Grundstückes
Gemarkung Birgelen, Flur 15, Flurstück 59. Wie ist das begründet bzw. künftig
verbindlich geregelt ?
2.
Ist eine
Versickerung des sicherlich belasteten Niederschlagswassers auf dem Grundstück
möglich und genehmigungsfähig ?
3.
Warum wird bei
einer Anlage dieser Größenordnung und Lage keine UVP durchgeführt ?
4.
Die Erschließung
ist nach Ansicht der Stadt unzureichend, da der vorhandene Weg nicht die nötige
Breite aufweist und außerhalb der Parzellengrenzen liegt.
5.
Die geplante
Erschließung (Wirtschaftsweg) führt direkt auf die L 117 in einem
sehr schwer einzusehenden Bereich, der künftig
sicherlich einen Unfallschwerpunkt darstellen wird. Wurde der Landesbetrieb
Straßenbau und das Straßenverkehrsamt um Stellungnahme gebeten und welche
Sicherungsmaßnahmen werden vorgeschlagen ?
6.
Die geplante
Eingrünung der Anlage ist nach Ansicht der Stadt völlig unzureichend. Statt der
geplanten Schnitthecke sollte zumindest ein ca. 5 m breiter Gehölzstreifen mit
Bäumen und Sträuchern gepflanzt werden.
7.
Die einseitige
Baumallee entlang der Zollstraße war bereits Auflage der Baugenehmigung zur
Errichtung eines Altenteilerwohnhauses vom 15.07.2004 und kann somit nicht
erneut als Kompensationsmaßnahme aufgeführt werden. Hierfür sind weitere
Maßnahmen vorzusehen.
8.
Ist eine
Gefährdung bzw. Belastung der Legehennen durch die Gasaustritte der
benachbarten Deponie sowie durch Sickerwasser völlig auszuschließen ?
9.
Die
Betriebsbeschreibung ist unvollständig, da neben dem geplanten Legehennenstall
bereits umfangreiche Nutzungen auf dem Landwirtschaftsbetrieb Zollstraße 50 bestehen.
10.
Dies sind m.E.
neben dem Spargelanbau eine Pensionspferdehaltung, eine ausgedehnte
Großviehhaltung (u.a. hohe Zahl von Milchkühen)
sowie verschiedene Gewerbe, wie Verkauf von landwirtschaftlichen
Geräten, Großhandel mit Baumaterialien aller Art und Einzelhandel mit
Baumaterialien aller Art.
11.
Sind die in der
Beschreibung angegebenen Flächen vor dem Hintergrund der v.g. Nutzungen
ausreichend, um auf einer eigenen Futtergrundlage eine privilegierte Nutzung zu
betreiben ? Wer ist Eigentümer dieser Flächen ? Wie werden Flächenabgänge, die
den Bedarf unterschreiten, verhindert oder durch Auflagen bis zum Erlöschen der
Genehmigungen reglementiert.
12.
Der angegebene
Abstand der Wohngebäude sollte nochmals überprüft werden, um Gefährdungen der
Einwohner Rosenthals zweifelsfrei auszuschließen.
13.
Weiterhin sind
alle Nutzungen im Einzugsgebiet (alle Pferdehaltungen im Umfeld, der Großviehbetrieb
Schloß Elsum / Gut Cromland u.a.) zu berücksichtigen.
Es
wurde um ausführliche Beantwortung der noch offenen Fragen durch die
Genehmigungsbehörde gebeten (Anlage 1).
Da das Vorhaben erheblichen Einfluss auf das städtische
Gesamtbild, insbesondere der touristischen und landschaftlichen Entwicklung
Wassenbergs hat, wurde das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB vorsorglich nicht
erteilt.
Am 27.10.2010 fand auf Wunsch des Antragstellers ein
Gespräch mit dessen Anwalt statt, in dem die Dringlichkeit des Vorhabens
nochmals verdeutlicht wurde. Ein entsprechendes Schreiben des Anwalts ist als
Anlage 2 beigefügt. Im Anschluss daran wurden die offenen Fragen mit dem Kreis
Heinsberg erörtert; es konnte jedoch auf die meisten Fragen noch nicht
abschließend geantwortet werden, da z.T. auch die Stellungnahmen der
Fachbehörden noch nicht vorlagen.
In einem weiteren Schreiben vom 08.11.2010 (Anlage 3)
hat die Stadt die Versagung des Einvernehmens bekräftigt, hauptsächlich auf
Grund der fehlenden Erschließung. Des Weiteren wurde der Kreis gebeten, die
vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Fragen zu beantworten. Falls eine
Klärung zwischenzeitlich erfolgen sollte, wird in der Sitzung ergänzend darüber
berichtet.
Ein Übersichtsplan über die Lage des geplanten
Vorhabens ist als Anlage 4 beigefügt.