Betreff
Kostenspaltung nach § 7 Erschließungsbeitragssatzung
Vorlage
BV/FB5/081/2017
Aktenzeichen
22 42 01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für die erstmalige Herstellung der Beleuchtungseinrichtung Brunnenweg werden Erschließungsbeiträge im Wege der Kostenspaltung nach §§ 127 ff. BauGB i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Wassenberg erhoben.

 


Sachverhalt:

 

Im Jahr 2016 wurde die Beleuchtung am Brunnenweg hergestellt. Da es sich bei Maßnahmen am Brunnenweg um die erstmalige Herstellung handelt, werden Beiträge nach den §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) abgerechnet. Damit die Kosten für die Herstellung der Beleuchtung in Höhe von 11.032,42 € beitragsmäßig abgerechnet werden können, um die Vorfinanzierungslast für die Stadt Wassenberg zu mindern bis die Erschließungsanlage insgesamt hergestellt ist, ist aus rein formalen Gründen der Ausspruch der Kostenspaltung gem. § 7 der Erschließungs­beitragssatzung der Stadt Wassenberg durch den Rat zu beschließen. Die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlage ist in den nächsten Jahren nicht vorgesehen.