Betreff
Baumaßnahmen im Bereich des Gesamtschulzentrums
Vorlage
MV/FB5/021/2017
Art
Mitteilungsvorlage

Inhalt der Mitteilungsvorlage:

 

Einleitend wird zusammenfassend und damit ohne auf einzelne Schriftsätze der letzten 12 Monate noch gesondert einzugehen, festgestellt, dass die Verwaltung einen Neubau der Sporthalle I an der Bergstraße angeregt hat und zusätzlich Fraktionen bzw. Schulgremien den Ersatz der OFRA-Gebäude durch einen Neubau beantragt bzw. angeregt haben; allerdings hatten die Beteiligten bei ihren Überlegungen unterschiedliche Prioritäten gesetzt hinsichtlich der Reihenfolge der Maßnahmen. Die Verwaltung hatte im Vorfeld zugesagt, vor Beginn der Haushaltsberatungen im Bauausschuss über ein bauliches Konzept mit Kostenschätzungen zu berichten. Diese Vorgehensweise wurde auch anlässlich der Begehung durch Mitglieder des Bauausschusses vor der letzten Bauausschusssitzung nochmals bestätigt.

 

Zum aktuellen Stand berichtet die Verwaltung wie folgt:

 

1.    Neubau Sporthalle I

Mit den kreditfinanzierten Mitteln des Landes aus dem Projekt Schule 2020 sollte nach den Vorstellungen der Verwaltung die Sporthalle I an der Bergstraße durch eine an gleicher Stelle zu errichtende Dreifachsporthalle ersetzt werden. Auf der Basis der vorformulierten Situation wurde die Machbarkeit unter aktuellen Standards geprüft. Im Ergebnis würde der Neubau einer Dreifachsporthalle mit Tribüne und Nebenräumen einschl. des Rückbaues der bestehenden Sporthalle eine Investition von brutto rd. 7,8 Mio. Euro erfordern. Da die Umsetzung einer derartigen Maßnahme mit diesem betraglichen Umfang mit den Zielsetzungen der Stadt zu einer nachhaltig geordneten Finanzwirtschaft (dazu zählt auch der Verzicht auf eine Netto-Neuverschuldung) auch nicht ansatzweise in Einklang zu bringen ist, hat die Verwaltung eine neue Aufgabenstellung formuliert. Die neue Zielsetzung umfasst nunmehr eine Kernsanierung des Objektes durchzuführen, bei der dennoch die gesamte Haustechnik, der Sanitärbereich und auch der Hallenboden sowie die Hallendecke erneuert werden soll. Die Option zur Verlagerung der Tribüne wird bei der zukünftigen Planung und der dann zugehörigen Kostenschätzung Berücksichtigung finden. Ob diese Zielsetzung mit dem im Investitionsprogramm zum Haushaltsentwurf 2018 eingestellten Pauschalbetrag von 3,0 Mio. Euro realisiert werden kann, soll eine für 2018 angedachte belastbare Planung belegen. Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme sollen die vom Land bereitgestellten und finanzierten Kreditmittel von insgesamt rd. 1,9 Mio. Euro beitragen; der Differenzbetrag ist aus Eigenmitteln zu erbringen.

 

 

2. Neubau eines Schulgebäudes im Gesamtschulzentrum

Auf dem Gelände der Betty-Reis-Gesamtschule sollen die OFRA-Gebäude unter Berücksichtigung des im dortigen Bebauungsplan festgesetzten Baufensters bestehenden Möglichkeiten durch einen Neubau ersetzt werden. Ziel ist es, diesen Neubau, der rd. 12 Klassenräume und 4 Mehrzweckräume umfassen soll (lediglich Übernahme Ist-Bestand, es gibt noch kein konkretes Raumprogramm), bei gleichzeitiger Beibehaltung der OFRA-Gebäude für die Dauer der Bauzeit errichten zu können.


 

Der Neubau des Gebäudes soll in 2018 mit allen Beteiligten hinsichtlich Funktionalität inhaltlich abgestimmt werden mit dem Ziel, den Neubau im Zeitraum 2019 bis 2021 errichten und die OFRA-Gebäude anschließend rückbauen zu können; die heutige OFRA-Gebäudefläche soll dann in die Schulhoffläche integriert werden.

Für den Neubau eines derartigen Schulgebäudes inkl. WC-Anlagen, zweigeschossig, mit ausgebautem Untergeschoss (Untergeschoss wird unter Nutzung der vorhandenen Topographie „abgeböscht“) und Rückbau der OFRA-Modulanlagen und Wiederherstellung der Fläche werden im mittelfristigen Investitionsprogramm des Haushaltsentwurfes 2018  4 Mio. Euro für Bau- und Nebenkosten eingeplant (die üblichen Kostenschätzungen für ein derartiges Bauvolumen inkl. Rückbau und Freiflächengestaltung werden im Regelfall mit rd. 4,8 Mio. Euro beziffert).

 

Zu einer anteiligen Finanzierung werden neben Anteilen aus der Schulpauschale auch die der Stadt für Investitionen im Bereich der Schulinfrastruktur aus Bundesmitteln im Zeitraum bis Ende 2022 gewährte Zuweisungen von rd. 1,166 Mio. Euro in voller Höhe veranschlagt. Die verbleibende Deckungslücke muss die Stadt aus Eigenmitteln (u. a. aus Veräußerungserlösen) erbringen, denn eine zusätzliche Kreditaufnahme ist nicht eingeplant, so dass der in 2018 anstehenden Planung zur Realisierung eines derartigen Vorhabens unter Beachtung des engen Budgets eine herausragende Bedeutung zukommt.

 

Aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) ist der Standort des Neubaues, unmittelbar angrenzend an den bisherigen Baukörper ersichtlich.

 

 

 

 

 


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Anlage