Beschlussvorschlag:
Aus den nachfolgend
aufgeführten Personen ist gem. § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW - SchAG NRW -
für die Dauer von 5 Jahren die 1. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk
Wassenberg zu wählen:
·
Norbert Amendt, Oststr. 21 a, 41849 Wassenberg
·
Mario Gehr, Am Stadtrain 5 a, 41849 Wassenberg
·
Ursula Wojak, Krahnen-Gobbers-Str. 19, 41849 Wassenberg
- Horst Franke, Breiter Weg 1, 41849 Wassenberg
Sachverhalt:
Am 26.05.2017 hat
Frau Judith Killat die Niederlegung Ihres Amtes als 1. Schiedsperson der Stadt
Wassenberg gegenüber dem Amtsgericht Heinsberg erklärt.
Auf eine
schriftliche Anfrage bei dem stv. Schiedsmann, Herrn Christoph Stassny, ob er
bereit sei, das Amt des 1. Schiedsmannes
zu übernehmen, teilte dieser mit, dass er für das Amt der 1.
Schiedsperson nicht zur Verfügung stehe, das des Stellvertreters jedoch weiter
wahrnehmen werde.
Mit Schreiben vom
19.06.2017 wurden die im Rat vertretenen Parteien hierüber informiert und in
diesem Zusammenhang um Vorschläge geeigneter Personen für das Amt des 1.
Schiedsmannes bzw. der 1. Schiedsfrau gebeten.
Mit Mail vom
05.07.2017 schlug die SPD-Fraktion Herrn Norbert Amendt, Oststr. 21 a, 41849
Wassenberg, als Kandidaten für das Amt des 1. Schiedsmannes vor.
Mit Schreiben vom
07.07.2017 wurde seitens der WFW-Fraktion Herr Mario Gehr, wohnhaft in 41849
Wassenberg, Am Stadtrain 5 a, als weiterer Kandidat für dieses Amt
vorgeschlagen.
Mit Mail vom
19.07.2017 wurde von Seiten der CDU-Fraktion Frau Ursula Wojak,
Krahnen.Gobbers-Str. 19, 41849 Wassenberg als Kandidatin benannt.
Am 08.08.2017 wurden
die Fraktionen Die LINKE und Bündnis 90/Die Grünen nochmals per Mail
angeschrieben, da von dort auf das Schreiben vom 19.06.2017 bis dahin keine
Rückmeldung erfolgte.
Mit Mail vom
09.08.2017 schlug die Fraktion DIE LINKE Herrn Horst Franke, Breiter Weg 1,
41849 Wassenberg, als Kandidaten für das Amt des 1. Schiedsmannes vor.
Weitere
Personenvorschläge gingen nicht ein.
Mit FAX vom 10.08.
sowie 14.08.2017 wurde die Bezirksvereinigung Aachen im BDS gem. Ziffer 1 der
Verwaltungsvorschrift zu § 3 SchAG NRW zu den o. a. Personenvorschlägen gehört.
Eine Stellungnahme
ging bis zur Erstellung der Ratsvorlage jedoch nicht ein.
Gem. § 2 Abs. 1
SchAG NRW muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren
Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Gem. § 3 Abs. 1 u. 3
SchAG NRW wählt der Rat die Schiedsperson für 5 Jahre.
Vorgaben
hinsichtlich der Wahl sieht das Gesetz nicht vor.
Gegen die Kandidatur
der oben genannten 4 Personen bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken.
Gem. § 5 SchAG NRW
werden die Schiedspersonen vom Direktor des Amtsgerichtes Heinsberg auf die
Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) €
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Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |