Betreff
Wahl der 1. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg
Vorlage
BV/FB3/072/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Aus den nachfolgend aufgeführten Personen ist gem. § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW - SchAG NRW - für die Dauer von 5 Jahren die 1. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg zu wählen:

 

·         Norbert Amendt, Oststr. 21 a, 41849 Wassenberg

·         Mario Gehr, Am Stadtrain 5 a, 41849 Wassenberg

·         Ursula Wojak, Krahnen-Gobbers-Str. 19, 41849 Wassenberg

  • Horst Franke, Breiter Weg 1, 41849 Wassenberg

 


Sachverhalt:

 

Am 26.05.2017 hat Frau Judith Killat die Niederlegung Ihres Amtes als 1. Schiedsperson der Stadt Wassenberg gegenüber dem Amtsgericht Heinsberg erklärt.

 

Auf eine schriftliche Anfrage bei dem stv. Schiedsmann, Herrn Christoph Stassny, ob er bereit sei, das Amt des 1. Schiedsmannes  zu übernehmen, teilte dieser mit, dass er für das Amt der 1. Schiedsperson nicht zur Verfügung stehe, das des Stellvertreters jedoch weiter wahrnehmen werde.

 

Mit Schreiben vom 19.06.2017 wurden die im Rat vertretenen Parteien hierüber informiert und in diesem Zusammenhang um Vorschläge geeigneter Personen für das Amt des 1. Schiedsmannes bzw. der 1. Schiedsfrau gebeten.

 

Mit Mail vom 05.07.2017 schlug die SPD-Fraktion Herrn Norbert Amendt, Oststr. 21 a, 41849 Wassenberg, als Kandidaten für das Amt des 1. Schiedsmannes vor.

Mit Schreiben vom 07.07.2017 wurde seitens der WFW-Fraktion Herr Mario Gehr, wohnhaft in 41849 Wassenberg, Am Stadtrain 5 a, als weiterer Kandidat für dieses Amt vorgeschlagen.

Mit Mail vom 19.07.2017 wurde von Seiten der CDU-Fraktion Frau Ursula Wojak, Krahnen.Gobbers-Str. 19, 41849 Wassenberg als Kandidatin benannt.

Am 08.08.2017 wurden die Fraktionen Die LINKE und Bündnis 90/Die Grünen nochmals per Mail angeschrieben, da von dort auf das Schreiben vom 19.06.2017 bis dahin keine Rückmeldung erfolgte.

Mit Mail vom 09.08.2017 schlug die Fraktion DIE LINKE Herrn Horst Franke, Breiter Weg 1, 41849 Wassenberg, als Kandidaten für das Amt des 1. Schiedsmannes vor.

Weitere Personenvorschläge gingen nicht ein.

 

Mit FAX vom 10.08. sowie 14.08.2017 wurde die Bezirksvereinigung Aachen im BDS gem. Ziffer 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 3 SchAG NRW zu den o. a. Personenvorschlägen gehört.

Eine Stellungnahme ging bis zur Erstellung der Ratsvorlage jedoch nicht ein.

 

Gem. § 2 Abs. 1 SchAG NRW muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

 

Gem. § 3 Abs. 1 u. 3 SchAG NRW wählt der Rat die Schiedsperson für 5 Jahre.

Vorgaben hinsichtlich der Wahl sieht das Gesetz nicht vor.

 

Gegen die Kandidatur der oben genannten 4 Personen bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken.

 

Gem. § 5 SchAG NRW werden die Schiedspersonen vom Direktor des Amtsgerichtes Heinsberg auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto