Sachverhalt:
Im
Rahmen des Berichtswesens wird nunmehr wird der zweite Quartalsbericht für das
Haushaltsjahr 2017 zum Stichtag 30.06.2017 vorgelegt.
Der Quartalsbericht soll zu diesem Zeitpunkt im Jahr eine weitere Einschätzung über die voraussichtliche Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres 2017 geben.
Die Haushaltsplanung des Jahres 2017 weist einen geplanten
Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 637.000 € aus.
Gemäß der bisherigen lfd. Entwicklung im Jahr 2017 erscheint wieder eine
erhebliche Ergebnisverbesserung um rd. 937.000 € möglich.
Das Haushaltsjahr 2017 würde somit statt eines Jahresfehlbetrags einen
Jahresüberschuss in Höhe von rd. 300.000 € ausweisen.
Die wesentlichen Gründe für die Ergebnisverbesserung im Vergleich zur
Haushaltsplanung und die Veränderungen im Vergleich zur Prognose des vorigen
Quartals werden im Bericht ausführlich erläutert. Hervorzuheben sind hier aber
insbesondere die erhöhten Erträge aus der Gewerbesteuer sowie aus den Anteilen
an der Einkommen- und Umsatzsteuer. So können einzelne Mehraufwendungen u.a.
bei den Versorgungsaufwendungen ausgeglichen werden.
Näher betrachtet werden im Bericht auch die aktuellen Entwicklungen im Asylbereich,
bei dem ein größeres Defizit nunmehr auch zu einer Reduzierung des
voraussichtlichen Jahresergebnisses führt.
Der Quartalsbericht zum 30.06.2017 ist im Ratsinformationssystem abrufbar.