Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abwasserbeseitigung (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 10. Änderungssatzung (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Das Gesamtvolumen der kostenrechnenden Einrichtung 'Abwasserbeseitigung‘ kann mit einem umlagefähigen Aufwand von 4.981.500,00 € beziffert werden.
a) Niederschlagswassergebühr
Die Abrechnung der Niederschlagswassergebühr 2016 führte zu einem Ausgleich des noch bestehenden Fehlbetrages und zu einer Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 12.451,47 € zu Beginn des Jahres 2017. Nach dem derzeitigen Stand der Gebühreneinnahmen in 2017 wird dieser Sonderposten vollständig in Anspruch genommen werden, es wird mit einem Fehlbetrag von rd. 8.200,00 € gerechnet. Da es sich dabei um eine Prognose handelt, wird dieser angenommene Fehlbetrag nicht in die Gebührenkalkulation 2018 eingestellt, so dass die Niederschlagswassergebühr im Jahr 2018 konstant bei 1,74 €/m² bleibt.
b) Schmutzwassergebühr
Die Abrechnung der Schmutzwassergebühr 2016 führte ebenfalls zum Ausgleich des noch bestehenden Fehlbetrages und zu einer Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 80.191,10 € zu Beginn des Jahres 2017.
Von diesem Sonderposten werden 50.000,00 € zur Aufwandsdeckung in die Gebührenkalkulation eingestellt.
Die Schmutzwassergebühr wird im Jahr 2018 von bisher 3,30 €/m³ auf 3,10 €/m³ gesenkt.