hier: Anordnung zur Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
Für den Teilbereich der künftigen Wohnbauflächen einschl. der zugehörigen Ausgleichsflächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck wird die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet.
Das Umlegungsverfahren erhält die Nr. 28 „Orsbecker Feld“ und bezieht sich konkret auf nachfolgende Grundstücke:
Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstücke 1229, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 1235 und 208
und ist aus der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) ersichtlich.
Sachverhalt:
Ergänzend zum Sachverhalt aus der Beschlussvorlage vom 19.05.2017 fand am 31.05.2017 mit dem Kreisvermessungs- und Katasteramt eine Erörterung zur Festlegung der räumlichen Grenzen des Umlegungsgebietes statt.
Aufgrund des Ergebnisses wird der Beschluss inhaltlich auf die räumliche Begrenzung angepasst.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) €
|
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |