Sachverhalt:
Im
Rahmen des Berichtswesens wird nunmehr wird der erste Quartalsbericht für das
Haushaltsjahr 2017 zum Stichtag 31.03.2017 vorgelegt.
Der Quartalsbericht soll zu diesem frühen Zeitpunkt im Jahr eine erste Einschätzung über die voraussichtliche Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres 2017 geben.
Die Haushaltsplanung des Jahres 2017 weist einen geplanten
Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 637.000 € aus.
Gemäß der bisherigen lfd. Entwicklung im Jahr 2017 erscheint wieder eine
erhebliche Ergebnisverbesserung um rd. 998.000 € möglich. Das Haushaltsjahr 2017 würde somit statt eines Jahresfehlbetrags einen
Jahresüberschuss in Höhe von rd. 361.000 € ausweisen.
Die wesentlichen Gründe für diese Ergebnisverbesserung werden im Bericht
ausführlich erläutert. Hervorzuheben sind hier aber insbesondere die erhöhten Erträge aus der Gewerbesteuer sowie den
Anteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer. So können einzelne
Mehraufwendungen u.a. bei den Versorgungsaufwendungen ausgeglichen werden.
Näher betrachtet werden im Bericht auch die aktuellen Entwicklungen im
Asylbereich.
Der Quartalsbericht zum 31.03.2017 ist im Ratsinformationssystem abrufbar.